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IHK-Beitrag
Mit der Anmeldung eines Gewerbes oder dem Eintrag ins Handelsregister werden Unternehmen "automatisch" Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK), es sei denn, die Unternehmen werden aufgrund ihrer Tätigkeit Mitglied der Handwerkskammer: Es bedarf keiner Beitrittserklärung, da das » IHK-Gesetz (IHKG) die Mitgliedschaft festlegt. Gewerbeämter und Amtsgerichte informieren die jeweils zuständige IHK und/oder Handwerkskammer über die Gewerbeanmeldung oder den Eintrag ins Handelsregister.
Zur IHK gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (auf die tatsächliche Zahlung der Gewerbesteuer kommt es dabei nicht an) natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der IHK entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten.
IHK-Mitgliedsbeitrag - Themenübersicht
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Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?
Die IHK–Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind (§ 2 » Satzung der IHK Offenbach am Main).
So verabschiedet die Vollversammlung alljährlich den Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.
Erklärvideo - IHK Beitrag
In drei Minuten zeigen wir Ihnen, wie sich der IHK-Beitrag zusammensetzt und wofür er verwendet wird
Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen.
Den Grundbeitrag muss i.d.R. jedes Mitglied zahlen. Er ist entsprechend der Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelt. Die Staffelungsgrenzen sind der Wirtschaftssatzung zu entnehmen.
Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Unternehmen. Für das Jahr 2024 beträgt die Umlage 0,26 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (nicht bei Kapitalgesellschaften) wird bei der Berechnung der Umlage ein Freibetrag von 15.340,00 Euro vom Ertrag abgezogen.
IHK Beitrag - Beitragsstaffel
Zur Berechnung der Beitragsstaffel wird Ihr Gewerbeertrag1genutzt:
Kleingewerbetreibende2
- Weniger als 5.200€ Gewerbeertrag: 0,00€
- Weniger als 25.000€ Gewerbeertrag: 50,00€
- Mehr als 25.000€ Gewerbeertrag: 70,00€
Handelsregisterfirmen3
- Weniger als 37.000€ Gewerbeertrag: 220,00€
- Mehr als 37.000€ Gewerbeertrag: 330,00€
1 Der Gewerbeertrag wird nach dem Gewerbesteuergesetz ermittelt. Wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt worden ist, wird hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommens- bzw. Körperschaftssteuergesetz herangezogen.
2 Kleingewerbetreibende (Nichtkaufleute) sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
3 In das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen und nicht eingetragene Gewerbetreibende, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Besonderheiten zum IHK-Beitrag
Gewerbetreibende, die nicht vom Beitrag befreit sind und ein Kriterium der beiden nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 500.000.000 Euro Bilanzsumme
- mehr als 50.000.000 Euro Umsatz
zahlen einen Grundbeitrag von 500,00 Euro.
Soweit Grundbeitrag (500,00 Euro) und Umlage sich bei vorgenannten Gewerbetreibenden zusammen auf weniger als 5.000,00 Euro belaufen, beträgt der Beitrag 5.000,00 Euro.
Kapitalgesellschaften, die ausschließlich Komplementärfunktion in einer ebenfalls zur IHK Offenbach am Main gehörigen Personengesellschaft ausüben, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 25 % auf den Grundbeitrag.
Dies gilt ebenfalls für Gesellschaften mit Sitz im Bezirk der IHK Offenbach am Main, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Sitz im Bezirk der IHK Offenbach am Main hat.
Bankverbindung
Kreditinstitut: Commerzbank
- BLZ: 50550028
- Konto: 421350000
- IBAN: DE25 5054 0028 0421 3500 00
- BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: Städtische Sparkasse
- BLZ: 50550020
- Konto: 15002000
- IBAN: DE85 5055 0020 0015 0020 00
- BIC: HELADEF1OFF
Antrag auf Stundung von IHK-Beiträgen
Wir haben Verständnis, wenn die Zahlung Ihres IHK-Beitrags in der momentanen Situation für Sie nicht tragbar ist. Wir bieten Ihnen an, Ihren Beitrag zu stunden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular » Stundung IHK-Beitrag
Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende
Wenn Sie Kleingewerbetreibender sind und ihr Gewerbeertag weniger als 5.200 € betragen wird, können Sie einen Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung stellen.
Dies können Sie über unser Online-Formular.
» Zum Online-Formular: Vorläufige Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende
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Wirtschaftssatzung 2019
Wirtschaftsplan 2019
Nachtragswirtschaftssatzung 2019
Wirtschaftssatzung 2018
Wirtschaftsplan 2018
Nachtragswirtschaftssatzung 2018
Wirtschaftssatzung 2017
Wirtschaftsplan 2017
Nachtrags- wirtschaftssatzung 2017
Wirtschaftssatzung 2016
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IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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