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Ägypten: Obligatorische Registrierung von Einführern
Am 26.01.2022 hat die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen zur Streitbeilegung mit Ägypten über dessen Regelung zur obligatorischen Registrierung von Einführern beantragt. Die EU ist der Auffassung, dass diese Vorschriften gegen die Regeln der WTO verstoßen, da durch sie die Einfuhren einer breiten Palette von Waren, von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bis zu Haushaltsgeräten, beschränkt werden.
Die Ausfuhren zahlreicher betroffener Waren aus der EU nach Ägypten nahmen nach Einführung der Registrierungspflicht im Jahr 2016 um 40 % ab.
Hintergrund
Seit 2016 müssen sich ausländische Fabriken und Unternehmen, die bestimmte Waren nach Ägypten ausführen wollen, bei der ägyptischen Behörde GOEIC (General Organisation for Export and Import Control) registrieren (vgl. u.a. WM-Meldung Nr. 206929948 vom 20.04.2016). Diese Anforderungen gelten derzeit für über 29 Warenkategorien, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug, Textilien, Kleidung, Haushaltsgeräte, Möbel und Keramikkacheln.
Das Registrierungsverfahren ist laut EU willkürlich und kann Jahre dauern. Die ägyptischen Behörden haben die Anträge vieler Unternehmen aus der EU trotz zahlreicher Interventionen sowohl der betroffenen Industrien als auch der EU lange unbearbeitet gelassen.
Die Registrierungspflicht und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen stellen laut EU eine Einfuhrbeschränkung dar und sind als solche nicht mit dem Zoll- und Handelsabkommen der WTO (GATT 1994) sowie mit den WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft und über Einfuhrlizenzverfahren vereinbar.
Nächste Schritte
Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens.
Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.