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Änderungen Einreiseverordnung ab 1.August


Testpflicht für Reiserückkehrer

Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. August.

Neu ist:

- Alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Einreise einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. 

- Die Kategorie des "einfachen" Risikogebiets entfällt. Es gibt nur noch Hochrisiko- und Virusvariantengebiete.

Weitere Informationen auf der Seite der Bundesrgierung. Mehr Informationen rund um Auslandsreisen und Corona auch auf unseren internet-Seiten