- Aktuelles aus der IHK
- Änderungen Einreiseverordnung ab 1.August
Änderungen Einreiseverordnung ab 1.August
Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. August.
Neu ist:
- Alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Einreise einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
- Die Kategorie des "einfachen" Risikogebiets entfällt. Es gibt nur noch Hochrisiko- und Virusvariantengebiete.
Weitere Informationen auf der Seite der Bundesrgierung. Mehr Informationen rund um Auslandsreisen und Corona auch auf unseren internet-Seiten