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Jugendschutz in der Gastronomie
Im Mai 2024 wurde der Aushang zum Jugendschutz aktualisiert. Gastronomiebetriebe müssen in ihren Räumlichkeiten den aktuellen Jugendschutz-Aushang anbringen, ansonsten drohen Bußgelder von Ordnungsbehörden. Einen aktuellen Musteraushang finden Sie am Ende der News als Download.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Im Unternehmen muss daher ein deutlich sichtbarer und gut lesbarer Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle angebracht werden. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Grundsätzlich sollen durch Aushänge im Betrieb auch Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen. Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen. Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine (zusammenfassende) Übersetzung erforderlich sein.
Wir haben für Sie auf unserer Webseite alle wichtigen Informationen zu den Aushangpflichten und zu Aushangpflichtigen Gesetzen im Überblick zusammengestellt.