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Anträge für Überbrückungshilfe 3 jetzt möglich
Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe 3 erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Sind sie antragsberechtigt? Die wichtigsten Informationen finden Sie auf unserer Website zur Überbrückungshilfe
Lesen Sie hier das Schreiben von Bundesminister Altmaier an die IHKs zum Start der Überbrückungshilfe 3 vom 10. Februar 2021.