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Ausfuhrliste und Anhänge Dual-Use-Verordnung
Um den internationalen Exportkontrollregimen Rechnung zu tragen, fasst die EU den Anhang I der Dual-Use-Verordnung jährlich neu.
Zu Anfang September 2024 hat die EU nun das jüngste Update mit einer Delegierten Verordnung veröffentlicht. Der neue Anhang tritt voraussichtlich zum 1. November 2024 in Kraft. Prüfen Sie bereits jetzt, ob Sie von den Änderungen betroffen sind!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen veröffentlicht.