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Bund und Länder verlängern Lockdown bis 7. März


Bis auf wenige Ausnahmen gelten die aktuellen strikten Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiterhin.

Protected caucasian woman with curly hair is posing in a sunny day while looking at camera and wearing a special white mask

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in der Beratung am 10. Februar 2021 unter anderem folgende die Wirtschaft betreffende Beschlüsse gefasst:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig (sofern dieser neue Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft). Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
  • Es wurde angekündigt, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern durch die Länder erfolgen kann. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Bund und Länder arbeiten weiter an der Entwicklung nächster Schritte einer Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Diese wird von der Arbeitsgruppe vorbereitet.
  • Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. 
  • Bund und Länder fordern dazu auf, dass Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht wird, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll konsequent angewendet werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgefordert, das Angebot zu Homeoffice zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollen weiterhin unterlassen werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
  • Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist ab dem 10. Februar 2021 möglich. 
  • Die nächsten Beratungen finden am 3. März 2021 statt.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier. Dieser wird nun von der Hessischen Landesregierung in einer Verordnung umgesetzt, die aktuell noch nicht vorliegt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf hessen.de.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag äußert sich zu den am 10. Februar gefassten Beschlüssen: Herbe Enttäuschung für Hessens Wirtschaft

Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website

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