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CBAM-Meldepflichten
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 klimaneutral zu werden und hierzu verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). CBAM soll das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. So soll "Carbon Leakage" verhindert und damit die Emissionen weltweit reduziert werden. Besonders wichtig: Zugleich soll CBAM für faire Wettbewerbsbedingungen unter allen Unternehmen sorgen.
Bis 31.10.2024 haben Sie die Möglichkeit, sich an der hessenweiten IHK-Umfrage zu den CBAM-Meldepflichten zu beteiligen. Bringen Sie hier auch gern Ihre Verbesserungsvorschläge ein!
Die Ergebnisse werden wir als Ihre Interessensvertretung im Dialog mit der Politik und den Behörden nutzen und unser Beratungs- und Informationsangebot für Sie verbessern.