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CBAM-Update: Entwicklungen und Hinweise

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Seit Ende März 2025 ist das Verfahren zur Zulassung als CBAM-Anmelder offiziell gestartet. Die Bearbeitungsdauer des Zulassungsantrags kann dabei bis zu 120 Kalendertage betragen – in Einzelfällen sogar bis zu 180 Tage. Unternehmen, die unter den CBAM-Anwendungsbereich fallen, sollten ihren Antrag daher frühzeitig stellen.
Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets sind Erleichterungen für betroffene Unternehmen vorgesehen: Ab dem Jahr 2026 soll eine Bagatellschwelle von 50 Tonnen eingeführt werden. Dies würde dazu führen, dass rund 90 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen künftig nicht mehr unter die CBAM-Pflichten fallen.
Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) betont jedoch ausdrücklich, dass diese Erleichterungen noch nicht rechtskräftig sind. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage.
Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren importieren, sind verpflichtet, bis spätestens Ende April 2025 den CBAM-Bericht für das 1. Quartal im CBAM-Übergangsregister einzureichen. Nach unseren Informationen hat die DEHSt bereits begonnen, erste Unternehmen zur Nachreichung fehlender oder unvollständiger Berichte aufzufordern.
Es wird daher empfohlen, die eigenen Meldepflichten sorgfältig zu prüfen und fristgerecht zu erfüllen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Umfassende Informationen sowie weiterführende Hinweise zum Zulassungsverfahren, zur Berichtspflicht und zu geplanten Änderungen haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammengestellt. ⇒ CBAM - Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus