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China verabschiedet "Anti-Sanktionsgesetz"
Am 10. Juni 2021 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas (NVK) das "Gesetz der VR China zur Abwehr ausländischer Sanktionen" verabschiedet. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten und soll Chinas rechtliche Instrumente zum Schutz vor möglichen Auswirkungen ausländischer Gesetze und Sanktionen erweitern. Alle von den Behörden auf Basis dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen sind endgültig und können weder von den Behörden noch von den Gerichten überprüft werden.
Zuvor hatte das Handelsministerium (MOFCOM) zwei Maßnahmen erlassen: 2020 die MOFCOM-Verordnung Nr. 4 zu den Bestimmungen über die "Unreliable Entity List" und 2021 die MOFCOM-Verordnung Nr. 1 zu den Regeln zur Bekämpfung der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und anderer Maßnahmen ("Blocking Statute"). Letztere ermächtigt chinesische Kläger, ausländische Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen. Das neue Gesetz bildet eine Grundlage für diese Verordnungen des MOFCOM.
Zudem ermächtigt das Gesetz chinesische Behörden, Unternehmen und Personen auf eine schwarze Liste zu setzen. Denjenigen, die auf dieser schwarzen Liste stehen, kann die Einreise nach China verweigert oder sie können abgeschoben werden, wenn sie sich in China aufhalten. Ihr Vermögen und ihr Eigentum kann eingefroren oder es kann ihnen verboten werden, mit chinesischen Personen und Organisationen zusammenzuarbeiten.
Das Gesetz verlangt von chinesischen Staatsangehörigen und Organisationen, dass sie offizielle Gegenmaßnahmen ergreifen und ermächtigt sie darüber hinaus, Organisationen und Einzelpersonen zu verklagen, die als Kollaborateure oder Unterstützer ausländischer Sanktionen gelten - nicht nur, um Verstöße zu unterbinden, sondern auch, um Schadenersatz zu verlangen.
Eine Presseerklärung des NVK finden Sie hier und eine englische Sprachfassung hier.