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Click & Meet ab 8. März möglich


Hessen beschließt vorsichtige Lockerungen in den Bereichen Handel, Freizeit und Dienstleistungen.

Die Hessische Landesregierung hat am 4. März 2021 in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz beraten und Beschlüsse gefasst. 

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

  • Private Treffen: Ab Montag sind Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Einkaufen / Einzelhandel: Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.
  • Sport und Freizeit: Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen. Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden. In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).
  • Freizeit und Kultur: Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.
  • Dienstleistungen / Körperpflege: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Die Beschlüsse wurden von der Hessischen Landesregierung in einer neuen Verordnung mit Gültigkeit ab 8. März umgesetzt. Die Auslegungshinweise erklären die aktuellen Vorgaben genauer und geben Beispiele.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Hessen und auch auf hessen.de.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert die Beschlüsse: Click & Meet positiv, Kopplung an Inzidenzwerte nicht zielführend

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