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Corona-Arbeitsschutz: Erleichterungen ab 1. Juli 2021


Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die ab 1. Juli 2021 gilt, werden die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz der positiven Entwicklung eines bundesweit rückläufigen Infektionsgeschehens angepasst.

Gleichwohl zeigen die Meldedaten des Robert Koch-Instituts, dass Betriebe als Infektionsort nach den privaten Haushalten das zweithöchste Ausbruchsgeschehen aufweisen. Insofern ist auch weiterhin im betrieblichen Umfeld Vorsicht geboten.

Eine Übersicht zu den Neuerungen finden Sie auf unserer Internetseite zum Arbeitsschutz.

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