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Corona: Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes
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Bernard MAURIN - Fotolia
Die Ausnahmen gelten für das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit.
Die Details der Regelung finden Sie auf unseren Corona-Sonderseiten.