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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt ab November


Alle Unternehmen bekommen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz W-IdNr.) zugeteilt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt ab November 2024 jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Natürliche Personen erhalten die Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätige zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Zuteilung erfolgt stufenweise ohne Antragstellung.

Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht.

Nähere Informationen zur Einführung der W-IdNr. finden Sie auf der » Webseite des Bundeszentralamts für Steuern

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