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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt ab November
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt ab November 2024 jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Natürliche Personen erhalten die Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätige zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Zuteilung erfolgt stufenweise ohne Antragstellung.
Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht.
Nähere Informationen zur Einführung der W-IdNr. finden Sie auf der » Webseite des Bundeszentralamts für Steuern