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Dietzenbach droht Wettbewerbsnachteil durch steigende Gewerbesteuer


[Offenbach am Main, 18. März 2025] Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main spricht sich entschieden gegen die geplante Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Dietzenbach rückwirkend zum 1. Januar 2025 aus.

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IHK warnt vor negativen Folgen für den Standort – Unternehmen haben kein Verständnis

Nach aktuellen Informationen aus Dietzenbach soll der Hebesatz von derzeit 405 Punkten auf 450 Punkte steigen.

„Das ist in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Situation das völlig falsche Signal“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Weinbrenner die Pläne der Gremien der Stadt Dietzenbach. „Viele Unternehmen kämpfen mit gestiegenen Energiekosten, Fachkräftemangel, zunehmender Bürokratie und einer insgesamt schwachen Konjunktur. Eine zusätzliche Steuerbelastung würde die Lage verschärfen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes erheblich reduzieren.“

Die IHK verweist darauf, dass es in der Wirtschaft kein Verständnis für diesen Schritt gebe. Die Anhebung des Hebesatzes um 45 Punkte würde für viele Betriebe eine erhebliche Mehrbelastung mit sich bringen.

So rechnet die Dietzenbacher Georg Martin GmbH vor, dass sie durch die Erhöhung einen mittleren fünfstelligen Betrag zusätzlich zahlen müsste – in etwa das Jahresgehalt einer Fachkraft. „Das bedeutet weniger Spielraum für Investitionen und weniger Mittel für Innovation. Einerseits steigt unser Druck auf Lieferanten, was jedoch an Grenzen stößt. Andererseits stellen wir fest, dass Preiserhöhungen bei Kunden nicht beliebig durchsetzbar sind“, warnt Geschäftsführer Christoph Martin.

Weinbrenner skizziert: „Die Konsequenzen für Dietzenbach könnten gravierend sein: Wenn lokale Wertschöpfung durch Verlagerung sinkt, dann sinkt auch die Beschäftigung vor Ort. Weniger Beschäftigte bedeuten auch weniger Einkommensteueranteile für die Stadt. Zudem sinkt die Attraktivität des Standortes für Unternehmen, sich anzusiedeln. Damit würden die Steuereinnahmen auf lange Sicht sinken statt steigen.“
Bereits im vergangenen Jahr hatte die IHK eindringlich vor einer Erhöhung gewarnt. In der Folge wurde 2024 der Hebesatz nur um 10 Punkte angehoben. An der Situation hat sich jedoch nichts geändert. „Im Gegenteil: Gerade jetzt brauchen Unternehmen verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Das Ziel muss es sein, Anreize für Investitionen zu schaffen und die Wirtschaft zu stärken. Das gelingt nicht durch höhere Belastungen, sondern durch eine Senkung von Steuern und Abgaben“, betont Weinbrenner. „Mit 450 Punkten beim Gewerbesteuerhebesatz wäre Dietzenbach Spitzenreiter in Stadt und Kreis Offenbach. Dietzenbach könnte sich ein Beispiel an der Stadt Offenbach nehmen, die scharfe Sparmaßnahmen vornehmen wird und dafür den Gewerbesteuerhebesatz konstant hält.“

Die IHK appelliert an die politischen Entscheidungsträger in Dietzenbach, die geplante Erhöhung noch einmal zu überdenken. Statt die Wirtschaft mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer doppelt zu belasten, müsse über Einsparpotenziale diskutiert werden. Zu klären sei, welche kommunalen Ausgaben wirklich notwendig sind. Weinbrenner führt aus: “Wir erkennen an, dass viele Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage sind. Aufgaben, die von Bund und Land an die Kommunen durchgereicht werden, wie zum Beispiel die Rechtsansprüche bei der Kinderbetreuung, sind meist nicht ausreichend finanziert. Auch der kommunale Finanzausgleich in Hessen ist reformbedürftig. Er sollte zukünftig Kommunen wie Dietzenbach, die besondere Herausforderungen haben, zum Beispiel durch einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, gezielter unterstützen.” Diese Problematik müsse aber an anderer Stelle geklärt werden und dürfe nicht die Unternehmen vor Ort zusätzlich belasten.

„Die Unternehmen in Dietzenbach sind bereit, ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens zu leisten“, so Weinbrenner weiter. „Aber es braucht eine Balance und die richtigen Prioritäten, damit Dietzenbach auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.“
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