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Erneute Verschärfung der Corona-Regeln
Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung erneut verschärft und weitere Einschränkungen beschlossen. Erleichertungen gibt es für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Diese weiteren Regelungen der neuen Corona-Schutzverordnung gelten ab Donnerstag, dem 16. Dezember 2021:
Hotspot-Regelung
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese werden von den Kommunen festgelegt.
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
- Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.
- Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.
Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Die Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft. Damit ist der erste Tag, an dem die neuen Hotspot-Regeln in einer Hotspot-Kommune greifen können, der 19. Dezember.
Zudem sieht die Verordnung folgende weitere Maßnahmen vor, die in ganz Hessen - unabhängig der lokalen Inzidenz - gelten:
Veranstaltungen:
- Im Freien: Bei Großveranstaltungen mit mehr als 3.000 Teilnehmenden muss in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können.
- In Innenräumen: Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf 25 Prozent begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.
Böllerverbot auf belebten Plätzen
- Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie bspw. Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt. Die betroffenen Plätze werden von den Kommunen festgelegt. Der Bund hat zudem angekündigt, den Verkauf von (größeren) Feuerwerkskörpern bundesweit zu verbieten.
Ausweitung der 3G-Regel
- Auch in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gilt in Zukunft auch für die Besucher 3G. In der Kindertagespflege greift die 3G-Regel für das (selbständige) Personal.
Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Ungeimpften
- Bei Treffen in der Öffentlichkeit, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gibt es zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Zulässig ist dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Die bisherigen Ausnahmen bspw. für Personen unter 18 Jahren bleiben bestehen.
Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung
- Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie in der in der Pressemeldung des Landes Hessen: Zur Pressemeldung
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