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EU-Batterieverordnung: Schlimmer geht immer
Bemerkenswert an der Verordnung ist insbesondere, dass es die erste Rechtsnorm ist, die für bestimmte Produkte den Ausweis des CO2-Fussabdruckes verbindlich vorschreibt. Das wird vermutlich Vorbild sein für andere anstehende Produktregulierungen.
Die Verordnung ist extremst umfänglich und enthält zudem an zahlreichen Stellen Ermächtigungsklauseln für Detailregelungen in delegierten Rechtsakten, die noch zu erlassen sein werden. Dass viele Stichtage, ab denen irgendeine Verpflichtung in Kraft tritt, von der vorherigen Veröffentlichung eben jener delegierten Rechtsakten abhängen, macht die Les- und Nutzbarkeit der Verordnung noch komplizierter.