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EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung und Änderung
Geplant war ursprünglich nur, den Zeitpunkt, ab dem die Regeln des bereits beschlossenen EU-Gesetzes greifen, um zwölf Monate zu verschieben. Überraschenderweise passierten aber auch einige Änderungsanträge das Parlament. So soll die EU-Kommission nun auch Länder oder Regionen bestimmten können, in denen es kein Entwaldungsrisiko gebe. Produkte aus diesen Gegenden wären dann von den Regeln der Verordnung weitgehend ausgenommen. Aufgrund der Änderungen werden nun neuerliche Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU-Mitgliedstaaten notwendig.
Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung finden Sie hier.