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EU-Mercosur-Abkommen
Am 6. Dezember 2024 haben die Europäische Union und die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) die Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Dieses Abkommen schafft eine der weltweit größten Freihandelszonen mit über 700 Millionen Einwohnern und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen, nachhaltiges Wachstum zu fördern und den Zugang zu Rohstoffen für den globalen grünen Wandel zu sichern.
Für die deutsche Wirtschaft ist das Abkommen von besonderer Bedeutung. Rund 12.500 deutsche Unternehmen exportieren in die Mercosur-Region, wobei 72 Prozent von ihnen kleine und mittlere Betriebe sind. Diese Exporte sichern nach Angaben der EU etwa 244.000 Arbeitsplätze in Deutschland und 855.000 EU-weit. Durch den Wegfall von Zöllen können deutsche Unternehmen jährlich Kosten in Milliardenhöhe einsparen.
Ein zentrales Element des Abkommens ist der schrittweise Abbau von rund 90 Prozent der Zölle auf EU-Waren bei der Einfuhr in die Mercosur-Staaten. Besonders profitieren Branchen wie Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, Kfz sowie Informations- und Kommunikationstechnologie, da in diesen Bereichen die Zölle bislang besonders hoch sind.
Neben wirtschaftlichen Aspekten legt das Abkommen großen Wert auf Nachhaltigkeit. Es enthält konkrete Verpflichtungen zur Bekämpfung von Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung. Dieser Fokus auf Umweltstandards soll sicherstellen, dass der Handel nicht auf Kosten der ökologischen Integrität erfolgt.
Trotz der erzielten Einigung gibt es innerhalb der EU unterschiedliche Meinungen zum Abkommen. Einige Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich, Italien und Polen, haben Bedenken hinsichtlich des Schutzes ihrer Landwirtschaft geäußert und ihre Opposition angekündigt. Für das Inkrafttreten des Abkommens ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Union erforderlich. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die politische Diskussion weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Ratifizierung haben wird.
Insgesamt stellt das EU-Mercosur-Abkommen einen bedeutenden Schritt in den Handelsbeziehungen zwischen Europa und Südamerika dar. Es bietet die Möglichkeit, wirtschaftliche Chancen zu erweitern, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu fördern. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die EU-Mitgliedsstaaten und die Mercosur-Länder dieses Potenzial nutzen und welche Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens ergriffen werden.
Zollabbau
Das EU-Mercosur-Abkommen sieht einen schrittweisen Abbau von rund 90 % der Zölle auf EU-Waren in den Mercosur-Staaten vor, wobei die genauen Stufen und Zeitpläne in spezifischen Anhängen des Abkommens geregelt sind. Für Waren aus dem Mercosur gilt ein ähnlicher Zollabbau in der EU.
Eine zentrale Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr ist der präferenzielle Ursprung der Ware. Diese muss entweder vollständig in der EU oder dem Mercosur hergestellt sein oder den produktspezifischen Ursprungsregeln entsprechen, die im Abkommen festgelegt sind. Die Ursprungsregeln orientieren sich an Standards aus früheren EU-Handelsabkommen.
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist die REX-Registrierung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. In Lieferantenerklärungen können die Mercosurstaaten genannt werden, wenn das Abkommen und deren Ursprungsregeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dies wird nach den Erfahrungen mit anderen Abkommen allerfrühestens 2026 oder 2027 der Fall sein.