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EU-Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse
Die EU verlängert die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte um weitere drei Jahre. Diese waren 2018 in Reaktion auf die US-Sec. 232-Zölle auf Importe von Stahl und Aluminium und aus Sorge vor Handelsumlenkungen auf den EU-Markt eingeführt worden.
Die Verlängerung gilt ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024.
Seit 2018 gelten Schutzmaßnahmen bei Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Die Maßnahmen betreffen Stahlereugnisse aus 26 Warenkategorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind diese erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf diese Waren erhoben.
Weitere Informationen in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091.