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EU und Großbritannien haben Einigung erzielt
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Vertragsentwurf für ein Abkommen geeinigt.
Der Entwurf bietet die Chance, einen harten Brexit abzuwenden. Mit der Einigung haben die EU und das VK das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem VK umfassend neu gestaltet. Dem Abkommen müssen noch alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Die Europäische Kommission schlägt deshalb vor, das Abkommen bis zum 28. Februar 2021 vorläufig anzuwenden.
Die Grundsatzvereinbarung mit mehr als 1.200 Seiten regelt nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern erstreckt sich auch auf eine ganze Reihe anderer Bereiche, die im Interesse der EU liegen, wie Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Noch sind nicht alle Details dieses Abkommens bekannt.
Mit dem Freihandelsabkommen gelten jedoch nicht weiterhin die Regeln des Binnenmarktes. Das Vereinigte Königreich ist ein Drittland und entsprechend sind ab 1. Januar 2021 Zollformalitäten erforderlich.
Das Abkommen beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
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