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Hessen beschließt weitere Öffnungsschritte
Die Hessische Landesregierung hat heute angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen, die ab kommenden Freitag, den 25. Juni 2021 gelten. Die neuen Regeln im Überblick:
Einheitliche Maskenpflicht:
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen:
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
Bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
Keine landesrechtlichen Einschränkungen (Bis zum 30.06.2021 gilt weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Eine neue Verordnung wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Infos unter Infektionsschutz im Unternehmen).
Schule:
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche. Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 5.7.). Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
Mannschaftssport weiter möglich. Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet. Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung. Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet. Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen:
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
Hochschulen:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes Hessen. Die neue und ab Freitag gültige Verordnung liegt aktuell noch nicht vor.
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