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Hessen-Mikroliquidität
Seit dem 1. Februar 2021 kann Hessen-Mikroliquidität von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten wieder beantragt werden, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen, den die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) direkt vergibt.
Wichtig: Es ist nur ein Antrag pro antragstellende Person möglich. Wer bereits ein Darlehen Hessen-Mikroliquidität erhalten hat, kann keinen weiteren Antrag mehr stellen. Auch eine nachträgliche Darlehenserhöhung ist nicht möglich.