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KOMPASS – kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige


Sie sind selbstständig mit nicht mehr als einem Mitarbeitenden und möchten Ihre fachlichen oder persönlichen Kompetenzen optimieren? Dann ist „KOMPASS“ für Sie eine Option.

 

Das Förderprogramm “KOMPASS” ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die darauf abzielt, einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen für Solo-Selbstständige zu fördern.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
  • Wohnsitz und Tätigkeit muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein.
  • Die Selbstständigkeit muss mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehen.

Was wird gefördert?

  • Berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
  • Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle ist für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks verpflichtend. 

Wie sind die Konditionen?

  • Gefördert werden Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5 000 Euro (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer).
  • Kosten für die Teilnahme an der im Qualifizierungsscheck ausgewiesenen Maßnahme werden zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5 000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von bis zu 4 500 Euro, übernommen.
  • Nimmt ein Soloselbstständiger an einer Qualifizierung teil, deren Kosten über den maximal förderfähigen Nettobetrag hinausgehen, so sind die zusätzlichen Kosten vom Solo-Selbstständigen selbst zu tragen.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Qualifizierung ist ein im Rahmen einer Beratung bei den Anlaufstellen ausgestellter Qualifizierungsscheck.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Anlaufstellen.
  • Sie informieren die Zielgruppe der Solo-Selbstständigen im Rahmen eines Erstgesprächs über die Förderbedingungen und prüfen, ob interessierte Solo-Selbstständige für eine Förderung in Frage kommen.
  • Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt.
  • Die Beratung erfolgt neutral und darf nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter beschränkt sein.
  • Ein Qualifizierungsscheck wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgestellt, die gemeinsam mit dem Solo-Selbstständigen ausgewählt wird.

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