- Aktuelles aus der IHK
- KOMPASS – kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS – kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
- Wohnsitz und Tätigkeit muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein.
- Die Selbstständigkeit muss mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehen.
Was wird gefördert?
- Berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
- Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle ist für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks verpflichtend.
Wie sind die Konditionen?
- Gefördert werden Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5 000 Euro (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer).
- Kosten für die Teilnahme an der im Qualifizierungsscheck ausgewiesenen Maßnahme werden zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5 000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von bis zu 4 500 Euro, übernommen.
- Nimmt ein Soloselbstständiger an einer Qualifizierung teil, deren Kosten über den maximal förderfähigen Nettobetrag hinausgehen, so sind die zusätzlichen Kosten vom Solo-Selbstständigen selbst zu tragen.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Qualifizierung ist ein im Rahmen einer Beratung bei den Anlaufstellen ausgestellter Qualifizierungsscheck.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Anlaufstellen.
- Sie informieren die Zielgruppe der Solo-Selbstständigen im Rahmen eines Erstgesprächs über die Förderbedingungen und prüfen, ob interessierte Solo-Selbstständige für eine Förderung in Frage kommen.
- Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt.
- Die Beratung erfolgt neutral und darf nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter beschränkt sein.
- Ein Qualifizierungsscheck wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgestellt, die gemeinsam mit dem Solo-Selbstständigen ausgewählt wird.