- Aktuelles aus der IHK
- Kreis Offenbach: Änderungen bei den Corona-Regeln ab 24. Mai
Kreis Offenbach: Änderungen bei den Corona-Regeln ab 24. Mai
Das Sozialministerium des Landes Hessen hat auf seiner Website veröffentlicht, dass der Kreis Offenbach ab dem 24. Mai 2021 aus der Bundesnotbremse fällt und fortan die Landesregelungen der Stufe 1 gelten. Stufe 1 greift in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, die 5 Werktage eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und dadurch nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Für den Kreis ist dies ab Montag der Fall.
Das bedeutet unter anderem, dass die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen darf. Die Testpflicht bei "click & meet" im Einzelhandel entfällt, Tests werden weiterhin empfohlen. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder Gäste beherbergen. Körpernahe Dienstleistungen sind mit negativen Testergebnis möglich.
Weitere Informationen zu den Vorgaben und Auflagen finden Sie hier:
Zur Übersicht des Sozialministeriums - hier finden Sie die Übersicht, wo welche Regeln in Hessen gelten.
Zur Corona-Übersichtsseite des Landes Hessen - hier finden Sie die genauen Vorgaben für Geschäfte, Dienstleistungen, Restaurants oder Geschäfte.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Kreises Offenach: Zur Website
Noch ein Hinweis zur Stadt Offenbach: Hier gelten weiterhin die Regeln der 100er Stufe der Bundesnotbremse: Zur Website der Stadt Offenbach
Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website.