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Neue Corona-Beschlüsse gefasst
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihren Beratungen am 3. März 2021 unter anderem folgende die Wirtschaft betreffende Beschlüsse gefasst:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig (sofern der neue Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft). Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.
- Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wird ab 8. März erweitert: Es sind dann wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Bei steigenden Inzidenzen kann diese Regelung wieder beschränkt werden ("Notbremse").
- Die aktuellen Regelungen zum Arbeiten im Homeoffice werden verlängert.
- Corona-Tests sollen eine größere Rolle spielen, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu gewährleisten. Der Bund hat angekündigt, Gespräche mit Wirtschaftsvertretern aufzunehmen, wie Tests auch in Unternehmen etabliert werden können.
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm ab dem 8. März wieder öffnen.
- Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten ab 8. März wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
Inzidenz entscheidet über weitere Öffnungsschritte
- Weitere Öffnungsschritte bei 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sehen die Möglichkeit zu Terminshopping-Angeboten bzw. Öffnung mit Quadratmeterbeschränkungen, die Ermöglichung von Individualsport sowie die Öffnung von Museen, Zoos oder Gedenkstätten vor. Die Öffnungsperspektive in 5 Schritten finden Sie hier
- Wie genau die Regeln für Hessen aussehen werden, ist derzeit noch nicht abschließend klar. Eine Pressekonferenz ist für Donnerstagnachmittag, den 4. März 2021 um 14.30 Uhr angekündigt.
- Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 erneut beraten.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier. Dieser wird nun von der Hessischen Landesregierung in einer Verordnung umgesetzt, die aktuell noch nicht vorliegt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf hessen.de.
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag kommentiert die Beschlüsse: Kaum Perspektiven, viele Fragezeichen
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