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Neue Corona-Verordnung ab 7. Februar gültig


Das Land Hessen hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 7. Februar in Kraft tritt und unter anderem wie angekündigt die 2G-Regel im Einzelhandel aufhebt.

Die für die Wirtschaft wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä. 
  • Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
  • Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
    • bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
    • in Freizeiteinrichtungen
    • in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
    • in gedeckten Sportstätten
    • bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
  • Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
    • Im Freien:
      • max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
      • ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
      • 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
      • 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
    • In Innenräumen:
      • max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
      • ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
      • 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 6. März 2022: Zur Coronavirus-Schutzverordnung vom 7. Februar 2022

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Ankündigung des Ministerpräsidenten: Aufatmen im hessischen Handel

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