- Aktuelles aus der IHK
- Neue Corona-Verordnung ab 7. Februar gültig
Neue Corona-Verordnung ab 7. Februar gültig
Die für die Wirtschaft wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
- Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
- Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
- bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
- in Freizeiteinrichtungen
- in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- in gedeckten Sportstätten
- bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
- Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
- Im Freien:
- max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
- 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
- In Innenräumen:
- max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
- 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- Im Freien:
Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 6. März 2022: Zur Coronavirus-Schutzverordnung vom 7. Februar 2022
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Ankündigung des Ministerpräsidenten: Aufatmen im hessischen Handel
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