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Bundesförderprogramm gewerbliche Ladeinfrastruktur
Laut der Richtlinie stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden:
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen www.kfw.de/441
Zur Pressemitteilung: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/128-scheuer-aufbau-gewerblicher-ladeinfrastruktur-startet.html