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Testpflicht für Unternehmen verschärft


Zwei Tests pro Woche für jeden Beschäftigten

Kaum eingeführt, wird die Testpflicht noch einmal verschärft. Während bisher nur Mitarbeitern in besonderen Beschäftigungsgruppen zwei Tests pro Woche angeboten werden mussten, müssen ab sofort ausnahmslos jedem Beschäftigten zwei Tests pro Woche angeboten werden.

Die Details zu den Neuerungen finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite "Testen und Impfen im Unternehmen".