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US-Zusatzzölle | EU-Gegenmaßnahmen


USA verhängen Zölle auf Aluminium- und Stahlimport. EU reagiert mit Gegenmaßnahmen.

USA verhängen Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte

Seit dem 12. März 2025 gelten in den USA zusätzliche Zölle von 25 % auf Aluminium- und Stahlimporte. Diese Maßnahmen wurden mit den Proklamationen 10895 und 10896 durch Präsident Trump am 12. Februar 2025 angeordnet. Ziel dieser Zölle ist es, die heimische Industrie zu schützen und unfaire Handelspraktiken auszugleichen.

Kapitel 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) wurde entsprechend angepasst. Der festgelegte Zusatzzoll gilt ebenfalls für Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) des HTSUS einer besonderen zolltariflichen Behandlung unterliegen oder vorübergehende Zollbefreiungen bzw. -ermäßigungen nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 erhalten könnten. Die neuen Zölle werden zusätzlich zu bestehenden Antidumpingzöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, wodurch sich die Importkosten für betroffene Produkte erheblich erhöhen.

Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in den offiziellen Dokumenten Implementation of Duties on Aluminum Pursuant to Proclamation 10895 Adjusting Imports of Aluminum Into the United States und  Implementation of Duties on Steel Pursuant to Proclamation 10896 Adjusting Imports of Steel Into the United States.

Gegenmaßnahmen der EU

Als Reaktion auf die neuen US-Zölle auf Stahl und Aluminium erlässt die Europäische Union ab April erste Gegenmaßnahmen:

  1. Wiederaufnahme der zuvor ausgesetzten Strafzölle: Die Europäische Kommission lässt die Aussetzung der 2018 und 2020 verhängten Gegenmaßnahmen gegen die USA zum 1. April auslaufen. Diese Maßnahmen betreffen eine Vielzahl von US-Produkten wie Whiskey, Motorräder und Jeans und sollen den wirtschaftlichen Schaden kompensieren, der durch die US-Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR entsteht.
  2. Neue Vergeltungszölle: Aufgrund der neuen US-Zölle, die europäische Exporte im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, plant die EU-Kommission ein weiteres Paket an Gegenmaßnahmen (einsehbar unter: Circabc). Diese sollen nach Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und relevanten Interessengruppen Mitte April in Kraft treten.

Insgesamt könnten die europäischen Gegenmaßnahmen Exporte aus den USA im Wert von bis zu 26 Mrd. EUR betreffen. Dies entspricht dem wirtschaftlichen Schaden, den die US-Zölle verursachen.

Einladung zur Stellungnahme

Unternehmen, Branchenverbände und andere betroffene Akteure sind eingeladen bis zum 26. März 2025, ihre Meinung zu den neuen US-Maßnahmen sowie den geplanten EU-Gegenmaßnahmen mitzuteilen. Rückmeldungen und Stellungnahmen können dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen an den Gegenmaßnahmen vorzunehmen.

Zudem freuen wir uns über Praxisbeispiele und laden Sie ein, Ihr abgegebenes Feedback mit uns zu teilen, E-Mail: international(at)offenbach.ihk.de.

Weitere Informationen finden Sie auf  der offiziellen Websites der EU-Kommission.

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