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Verpackungssteuer schadet Kommunen


[Offenbach am Main, 21. März 2025]Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgerichts einen Beschluss darüber veröffentlicht, dass die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen zulässig ist. Nun denken viele Kommunen darüber nach, ebenfalls eine solche Steuer einzuführen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main rät ihnen dringend davon ab.

IHK lehnt zusätzliche Bürokratie ab und bezweifelt Nutzen der Steuer

IHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller sagt dazu: „Als IHK können wir die Kommunen in Stadt und Kreis Offenbach nur ausdrücklich vor der Einführung einer solchen Steuer warnen. Kommunen, die eine lokale Verpackungssteuer einführen, schaden sich am Ende nur selbst.“

Betroffen von der Steuer wären in erster Linie die Verbraucher als Kunden von Imbissbetrieben, einschließlich der Systemgastronomie und Franchiseunternehmen, Supermärkten, Tankstellen mit Lebensmittelverkauf, Bäckereien, Cafés, Metzgereien, Gaststätten und Restaurants. Sie müssten beim Erwerb von Außer-Haus-Produkten zusätzliche Steuern zahlen, und zwar auf Getränkebecher, Besteck, Rührstäbchen oder Trinkhalme, Kartons, Schalen, Boxen, Tüten, Alufolien und Einwickelpapiere, Teller und Becher.

Die kommunale Verpackungssteuer soll Einnahmen generieren und vor allem Müll im öffentlichen Raum reduzieren. Allerdings zeigen erste Studienergebnisse, dass die in Tübingen schon 2022 eingeführte Verpackungssteuer dort nicht zu einer messbaren Reduktion der Müllmenge geführt hat. Der Steuer fehlt also die Lenkungswirkung.

Den erhofften sprudelnden Einnahmen für die klammen Kommunen steht ein erheblicher Verwaltungs- und Vollzugsaufwand für die Stadtverwaltungen entgegen: Die betroffenen Betriebe müssen die Steuer beim Verkauf von ihren Kunden erheben und dokumentieren. Die Verwaltungen müssen die Unternehmensangaben prüfen, Steuerbescheide versenden und kontrollieren, ob die Steuerpflicht erfüllt wurde. Ob Aufwand und Ertrag für die Kommunen am Ende in einem angemessenen Verhältnis stehen, ist höchst umstritten.

Da jede Kommune selbst entscheidet, ob sie eine solche Steuer erhebt, entstünde ein Flickenteppich kommunaler Einzellösungen, der zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. „Gerade in so einem dicht besiedelten Gebiet, wie dem IHK-Bezirk Offenbach, mit seinen 14 Kommunen, würde eine Verpackungssteuer zu erheblichen Konsumverlagerungen führen“, prognostiziert die IHK-Präsidentin. Wenn in der Nachbarkommune das Kindermenü einer bekannten Hamburgerkette 5,99 Euro, in der eigenen Kommune das gleiche Menü inklusive lokaler Steuern 7,49 Euro kostet – was im Übrigen einer Besteuerung in Höhe von 25 Prozent entspräche -, dann würden viele Verbraucher das Menü lieber in der nur wenige Kilometer entfernten Nachbarkommune kaufen. „Das heißt, einzige Nutznießer der Steuer wären diejenigen Nachbarkommunen, die auf die Verpackungssteuer verzichten“, ist Schoder-Steinmüller überzeugt.

Hauptleidtragende einer kommunalen Verpackungssteuer sind die ortsansässigen Unternehmen und die eigene Bevölkerung. Gerade in Zeiten, in denen jede Kommune händeringend bemüht ist, Gastronomie und Handel auf eigenem Boden zu halten, wäre eine solche Steuer geradezu widersinnig.
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