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Verschnaufpause für EU und USA um Airbus-Boeing-Strafzölle
Ein Weg in die richtige Richtung und ein Symbol für einen Neuanfang in den deutsch-amerikanischen Handelsbeziehungen.
Im Streit um die Subventionen für Airbus und Boing setzen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten die verhängten Strafzölle für vier Monte aus. Brüssel und Washington wollen sich in dieser Zeit auf die Beiliegung des langjährigen Disputs konzentrieren. Die Zollaufhebung soll in Kraft treten, sobald auf beiden Seiten die internen Prozesse abgeschlossen sind.
Die WTO hatte im Rahmen des langjährigen Handelskonflikts den USA Zölle in Höhe von 7,5 Mrd USD und der EU in Höhe von 4 Mrd USD genehmigt.
Weitere Informationen der EU-Kommission
Hintergrund
Seit Oktober 2019 erheben die USA Strafzölle in Höhe von 10 Prozent und 25 Prozent auf eine Vielzahl von Waren mit EU-Ursprung. Betroffen sind neben Flugzeugen eine Vielzahl von Lebensmitteln wie Käse, Joghurt, Kaffee, Oliven und Schweinefleischprodukte aber auch bestimmte Handwerkzeuge, Induktionsöfen, Bagger und Objektive.
Zum 18. März 2020 sind Änderungen in Kraft getreten. Die Strafzölle auf Flugzeuge werden von 10 auf 15 Prozent erhöht. Neu aufgenommen hat die US-Verwaltung Küchen- oder Metzgermesser (ex 8214). Von der Liste gestrichen wurde Pflaumensaft. Eine Übersicht der betroffenen Waren, geordnet nach amerikanischen Zolltarifnummern hat die US-Administration veröffentlicht.
Seit 10. November 2020 erheben die EU Strafzölle in Höhe von 15 Prozent und 25 Prozent auf eine Vielzahl von Waren mit US-Ursprung. Die Strafzölle in Höhe von 15 Prozent fallen auf Waren wie Hubschrauber und Flugzeuge der Position 8802 an. Die Strafzölle in Höhe von 25 Prozent fallen unter anderen auf diverse landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Lederwaren, Maschinen, Motorradteile und Spielwaren an. Die Zölle fallen zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen an. Die Einzelheiten sind in der Durchführungverordnung (EU) 2020/1646 enthalten.
Diese Zölle sind nun bis Juni 2021 ausgesetzt.