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Wegfall der 22-Euro-Grenze bei EU-Einfuhren
Die Zahl der Importe ist durch den E-Commerce in den letzten Jahren massiv gestiegen. Dabei werden vom ausländischen Exporteur zum Teil bewusst fiktive niedrige Werte angegeben. Das führt durch die Masse der Sendungen zu einer Benachteiligung inländischer Anbieter, für die es keine Mehrwertsteuer-Befreiung gibt. Dem Fiskus entgehen damit auch beträchtliche Einnahmen. Deshalb wurde im EU-Mehrwertsteuerdigitalpaket festgeschrieben, dass die 22-Euro-Freigrenze zum 1. Juli 2021 entfallen und die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro fällig wird. Weiterhin sollen die Inhalte der Kleinsendungen besser auf Einhaltung der in der EU vorgeschriebenen Normen und Standards kontrolliert werden.
Damit wird die Abgabe einer elektronischen Zollanmeldungen für alle Waren Pflicht.
Die Zollanmeldungen für Kleinsendungen bis 22 Euro beziehungsweise 150 Euro sollen über das neu zu entwickelnde ATLAS-Modul IMPOST für Post- und Kuriersendungen erfolgen. Privatpersonen sollen ihre Sendungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls unter Verwendung einer digitalen Signatur anmelden. Es steht jedoch fest: das ATLAS-Modul IMPOST wird zum Stichtag 1. Juli 2021 nicht betriebsbereit sein. Die Anmeldungen sollen laut Zoll mit einer Zwischenlösung erfolgen. Der Zoll informiert auf seiner Website über das ATLAS-Modul IMPOST für Post- und Kuriersendungen.