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Externenprüfung

Arbeiten Sie bereits in einem Beruf, haben aber keine abgeschlossene Berufsausbildung? Die Externenprüfung könnte der richtige Weg für Sie sein, um den Berufsabschluss nachzuholen.

Vorteile der Externenprüfung

Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen, auch wenn keine formale Ausbildung absolviert wurde. Ihre praktische Erfahrung wird offiziell anerkannt und in einen formalen Abschluss umgewandelt.

Voraussetzungen

Zugelassen wird, wer die eineinhalbfache Zeit der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll:

  • Zweijähriger Ausbildungsberuf: 3 Jahre Berufserfahrung
  • Dreijähriger Ausbildungsberuf: 4,5 Jahre Berufserfahrung

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die Zulassung zur Externenprüfung ist eine Einzelfallentscheidung. Bitte nutzen Sie unser Formular und legen folgende Nachweise bei:

  • Relevante betriebliche Zeugnisse
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über längere Berufspraktika
  • Teilnahmebescheinigungen von Weiterbildungslehrgängen

Fragen zur Externenprüfung beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Beratungsgespräche können ebenfalls vereinbart werden.

Zulassungsverfahren und Anmeldefristen

Die Zulassung zur Externenprüfung ist keine automatische Anmeldung zur nächstmöglichen Prüfung. Die Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist. Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie den Zulassungsbescheid und die Anmeldeunterlagen postalisch. Wir empfehlen, den Antrag zur Zulassung mindestens einen Monat vor Anmeldeschluss zu stellen.

Ablauf des Zulassungs- und Anmeldeverfahrens

  1. Sie stellen einen Antrag auf Prüfungszulassung 
  2. Sie erhalten einen Gebührenbescheid zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen.
  3. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und den Gebührenbescheid bezahlt haben, erhalten Sie von uns ein Zulassungsschreiben und die Anmeldeunterlagen
  4. Sie melden sich für die Abschlussprüfung an 

Anmeldefristen für Externenprüfungen

Abschlussprüfung Teil 1

Frühjahr: 15. November

Herbst: 15. Mai

Abschlussprüfung Teil 2

Sommer: 15. Januar

Winter: 15. August

Prüfungstermine und -bedingungen können je nach Beruf variieren. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr ist grundsätzlich vom Prüfling zu tragen. Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, ist eine schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme vorzulegen. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung der IHK Offenbach am Main. 

Folgende Gebühren werden erhoben:

Gebührenübersicht:

  • 100 € für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
  • 250 € für Teil 1 der Abschlussprüfung
  • 363 € für Teil 2 der Abschlussprüfung

Bei Wiederholungsprüfungen sind 50 % der regulären Prüfungsgebühr zu bezahlen. In manchen Ausbildungsberufen können Materialkosten für den praktischen Teil der Abschlussprüfung anfallen.

Stornogebühren:

  • Rücktritt bis vier Wochen vor der Prüfung: 30 % der Gebühr
  • Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme: 50 % der Gebühr