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Umschulungsmaßnahmen

Eine Umschulung findet im Betrieb oder bei Bildungsträgern unter Einbeziehung von Betrieben statt. Umschulungen richten sich an Erwachsene und vermitteln alle Ausbildungsinhalte des gewählten Berufsbildes in verkürzter Zeit.

Informationen für Interessierte

Sie interessieren sich für eine Umschulung und haben offene Fragen? Diese beantworten wir gerne telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Informationen für Betriebe

Umschulungen können für Betriebe eine gute Möglichkeit sein neue Fachkräfte zu gewinnen. Zum einen können Betriebe selbst im Rahmen einer betrieblichen Umschulung einen Erwachsenen in verkürzter Zeit zur Fachkraft umschulen.

Zum anderen besteht die Möglichkeit Umschülern einen Praktikumsplatz zu bieten. Umschulungen, die bei Bildungsträgern stattfinden, sehen für gewöhnlich sechs- bis neunmonatige Praktikumsphasen vor, in welchen die Umschüler Praxiserfahrungen sammeln sollen. Für Betriebe ergibt sich hier die Möglichkeit potenzielle, zukünftige Fachkräfte kennenzulernen und für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Gerne beraten wir Sie zu offenen Fragen telefonisch oder persönlich.

Informationen für Anbieter beruflicher Umschulungen

Sie möchten eine berufliche Umschulung anbieten? Ansprechpartner für Anbieter von Umschulungsmaßnahmen sind die Bildungsberater der IHK Offenbach am Main.

Für Anbieter beruflicher Umschulungsmaßnahmen haben die Industrie- und Handelskammern Richtlinien entwickelt. Diese können Sie hier nachlesen. Die Umschulungsträger sind verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätten zu gestatten. 

Sobald Sie als Umschulungsträger anerkannt sind, sind die verpflichtet jeden Umschulungsstart mindestens vier Wochen vor Start zur Begutachtung einzureichen. Den Antrag auf Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass durch Stellen des Antrags Kosten gemäß der Gebührenordnung der IHK Offenbach entstehen:

Kosten für die Erstbegutachtung einer Umschulungsmaßnahme: 500€ pro Maßnahme

Kosten für Folgeantrag in identischen oder artverwandten Berufen: 175€ pro Maßnahme

Bitte beachten Sie: Sollten Sie die Erstbegutachtung einer Umschulungsmaßnahme wünschen, setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem verantwortlichen Ausbildungsberater in Verbindung. Nach der ersten Kontaktaufnahme durch den Bildungsträger wird ein erstes Kennenlernen vereinbart, bei dem der weitere Prozess und offene Fragen besprochen werden. 

Der Umschulungsvertrag

Der Umschulende hat gemäß § 62 Abs. 2 BBiG die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Zur Erstellung, Einreichung und Verwaltung Ihrer Umschulungsverträge nutzen Sie bitte unser ASTA-Infocenter. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Frau Eva Brandl.

Eine Mustervorlage der Vertragsunterlagen finden Sie hier: betriebliche und außerbetriebliche Umschulung. Bitte nutzen Sie diese nur als allgemeine Information und reichen Sie die Verträge digital über das ASTA-Infocenter ein.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

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