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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland eine Anerkennung? Sie wollen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, können aber die Qualifikation des Bewerbers nicht einordnen?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (BQFG) soll Fachkräften, die ihren Beruf im Ausland erlernt haben, ermöglichen, ihn auch in Deutschland auszuüben. Dazu haben die deutschen Industrie- und Handelskammern eine zentrale Stelle zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eingerichtet. Diese Anerkennungsstelle wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen "IHK-FOSA" (Foreign Skills Approval) gegründet.

Hinweise zum Verfahren:

  • Erstberatung erfolgt durch die Ausbildungsberater der IHK Offenbach am Main
  • Antragstellung direkt durch Antragsteller bei IHK-FOSA

Inhalte der IHK-Beratung

1. Klärung der Zuständigkeit 

  • Prüfung der formalen Antragsvoraussetzungen

  • Eingrenzung des möglichen Referenzberufs, um Zuständigkeit zu klären

  • Für IHK-Berufe. zentrale Antragsstelle IHK-FOSA in Nürnberg

  • Für Nicht-IHK-Berufe: Verweis an zuständige Stelle

  • Falls Zuständigkeit unklar, Recherche der zuständigen Stelle

  • Informationsportal des Bundes (www.anerkennung-in-deutschland.de)

  • Info-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (030 1815-1111)

2. Prüfung des Anerkennungsanliegens

  • Was sind die Ziele des Anerkennungsinteressierten?

  • Sind die Erwartungen realistisch?

  • Ist Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung im konkreten Fall zielführend?  

3. Beratung zur Antragsstellung

  • Informationen zu Verfahrensablauf, Kosten und Dauer

  • Durchsicht der Unterlagen

  • Hilfe bei Einschätzung des Referenzberufes

  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars

  • Abschluss-Check der Antragsunterlagen

Beratungstermine können direkt mit den Ausbildungsberatern vereinbart werden.

Antragsstellung erfolgt vom Antragssteller direkt bei IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).


Hier Anträge und Formulare stellen

Die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.

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Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Hier gelangen Sie zum Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Portal bündelt alle Informationen für Fachkräfte, Arbeitgeber und Beratende.

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BQ-Portal - Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Hier gelangen Sie zum Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Portal für ausländische Berufsqualifikationen bündelt auf einer Plattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen.

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Beratungsangebote des Vereins berami e.V. berufliche Integration

Hier gelangen Sie zu den Beratungsangeboten des Vereins berami e.V. berufliche Integration für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte. In den Beratungsangeboten werden unter anderem Ressourcen und Kompetenzen identifiziert und weitere konkrete Schritte und Ziele vereinbart, die helfen sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

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Fachkräfte finden

Die Bedeutung der Erwerbsmigration und die erfolgreiche Integration ausländischer Fachkräfte sind entscheidend für das zukünftige Wirtschaftswachstum in Deutschland. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt die Besetzung offener Stellen eine Herausforderung dar. Die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet zahlreiche Vorteile. Erfahren Sie, wie wir als IHK Sie bei diesem Prozess unterstützen können.

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IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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