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Kaufmännische Abschlussprüfungen - Termine, Fristen, Anträge und Dokumente
Alles auf einen Blick für Ihre kaufmännischen Prüfung.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Prüfungstermine
- Anmeldeschlüssen
- Fachaufgaben und Reporte / APrOS
- Vorzeitige Zulassung zu IHK Prüfungen
- Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis
- Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung
- Alles zu den Berufen Kaufleute für Büromanagement, Industriekaufleute und den IT Beuerufen
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine der kaufmännischen Abschlussprüfungen finden sie hier:
Anmeldeschlüsse IHK-Prüfungen
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahrsprüfung | 15. November |
Herbstprüfung | 15. Mai |
Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2
Sommerprüfung | 1. Februar / Externe und Vorzieher 15. Januar |
Winterprüfung | 1. September / Externe und Vorzieher 15. August |
APrOS - Elektronische Projektanträge / Dokumentationen / Reports
Mit dem AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) bieten wir Ihnen eine Online-Anwendung zur Antragstellung für die Durchführung und die Dokumentation der betrieblichen Aufträge, Projektarbeiten bzw. Reporte im Rahmen Ihrer Abschlussprüfung. Die Nutzung der Anwendung ist orts- und zeitunabhängig. Sie benötigen lediglich einen Online-Zugang mit aktuellem Internetbrowser und eine gültige, eigene E-Mail-Adresse.
Das Antragsverfahren für betriebliche Aufträge/Projektarbeiten/Reporte erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online in CIC-APrOS hochzuladen.
Die Prüflinge erhalten auf dem Postweg von der IHK ihre persönlichen Logindaten mit Passwort. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u. a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar ist.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet normalerweise mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit oder mit dem Tag der Bekanntgabe, dass die Prüfung bestanden wurde.
Auszubildende, die das Ausbildungsziel wegen besonders hohem Lerntempo schneller erreichen, können aber auch vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen.
Voraussetzung: Überdurchschnittliche Leistungen
Für eine vorzeitige Zulassung müssen Auszubildende nachweisen, dass sie im Betrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen gezeigt haben.
Das ist dann der Fall, wenn die Beurteilung mindestens „gut“ ist, also ein Notendurchschnitt von 2,49 oder besser vorliegt.
► Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
► Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Kaufleute für Büromanagement
Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis
Um die Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis auszuweisen, ist es notwendig, dies bei uns zu beantragen.
Verlängerung/Verkürzung der Ausbildungszeit
Verkürzung (§ 8 Abs. 1 BBiG):
Aufgrund schulischer Vorbildung, vorausgegangener Berufsausbildung oder bei Auszubildenden über 21 Jahren (zu Ausbildungsbeginn) kann eine Verkürzung durch beide Vertragsparteien entweder schon bei Vertragsabschluss festgelegt oder nachträglich beantragt werden.
Mögliche Verkürzungsgründe:
- Mittlerer Schulabschluss - Verkürzung um bis zu sechs Monate
- Hochschul- oder Fachhochschulreife - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
- Auszubildende über 21 Jahre (zu Ausbildungsbeginn) - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
- abgeschlossene Berufsausbildung - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
Verlängerung (§ 8 Abs. 2 BBiG):
Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen, zum Beispiel wegen schweren Mängeln in der Ausbildung oder längerer Krankheit, auf Antrag des Auszubildenden verlängert werden.
Verlängerung bei nichtbestandener Abschlussprüfung
(§ 21 Abs. 3 BBiG):
Von der Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG zu unterscheiden ist die Verlängerung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Informationen zum Beruf "Kaufleute für Büromanagement"
Informationen zum Beruf "Industriekaufleute"
Informationen zum Beruf "Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement""
Informationen "Kaufleute im E Commerce"
Gebührenordnung der IHK Offenbach am Main
Es gilt die zum Prüfungszeitpunkt gültige Prüfungsgebühr.
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0