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Gewerbeanmeldung in Stadt und Kreis Offenbach
Ihr Leitfaden zur Unternehmensgründung und Gewerbeanmeldung.
Viele Gründer stehen vor der Herausforderung, den gewerbliche Anmeldeprozess zu verstehen. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, welche Behörden und Institutionen informiert werden müssen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Zunächst ist es wichtig zu klären, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig sind. Diese Unterscheidung ist vielen nicht geläufig und oft gibt es verwirrende Interpretationen.
Beachten Sie, dass die Finanzbehörden die endgültige Entscheidung über Ihre Kategorisierung treffen. Sollten Sie nach dem Lesen unseres Artikels immer noch unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, um zu erfahren, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist oder ob Sie als Freiberufler davon befreit sind.
Prüfen der Erlaubnispflicht für Ihr Gewerbe
Finden Sie heraus, ob Ihr gewerbliches Vorhaben erlaubnispflichtig ist oder ob Sie ohne spezielle Zulassung starten können. Beachten Sie, dass auch viele freiberufliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind.
Soziale Absicherung als Gründerin und Gründer
Vergessen Sie nicht, Ihre persönliche soziale Absicherung zu klären, bevor Sie Ihr Unternehmen starten. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um die Konditionen für Existenzgründer zu besprechen. Überlegen Sie auch, ob eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Sie sinnvoll ist. Zudem sollten Sie nicht die Altersvorsorge außer Acht lassen. Beachten Sie, dass für Selbstständige nur die Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wählen Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen
Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die Sie treffen müssen, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Schritte im Gründungsprozess. Wenn Sie sich als Kaufmann oder Kapitalgesellschaft im Handelsregister eintragen lassen möchten, ist der erste Schritt der Gang zum Notar, da die Anmeldung notariell beglaubigt werden muss. Viele Gründer, besonders diejenigen, die ihr Geschäft im Nebenerwerb starten, verzichten zunächst auf eine Eintragung im Handelsregister und gelten damit als Kleingewerbetreibende. Sobald Ihr Unternehmen jedoch eine bestimmte Größe oder Komplexität erreicht, wird ein Handelsregistereintrag notwendig oder sogar verpflichtend. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Wahl der Rechtsform.
Steuerliche Anmeldung, Einkommens- und Gewerbesteuer
Als nächsten Schritt sollten Sie dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen. In diesem werden verschiedene Kalkulationen abgefragt, um mögliche Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Gewerbesteuer zu berechnen. Sie haben auch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer in Anspruch nehmen möchten. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Artikel über Steuern für Existenzgründer.
Melden der selbstständigen Tätigkeiten beim Finanzamt
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2021 müssen Sie oder Ihr steuerlicher Berater die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, ob gewerblich oder freiberuflich, proaktiv und ohne vorherige Aufforderung an das zuständige Finanzamt melden. Dies geschieht durch die elektronische Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach der Neugründung.
Steuerliche Erfassung und Steuernummer
Die Mitteilung an das Finanzamt können Sie bequem über „Mein ELSTER – das Online-Finanzamt“ vornehmen. Auf dieser Plattform können Sie Ihre Steuerdaten papierlos, kostenlos und unabhängig von Zeit und Ort an die Finanzverwaltung übermitteln. Für die erstmalige Nutzung von „Mein ELSTER“ ist ein Registrierungsprozess erforderlich, der mit der Ausstellung eines sicheren und individuellen ELSTER-Zertifikats endet. Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat besitzen, können Sie über „Mein ELSTER“ direkt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dieser Fragebogen ist essentiell, um eine Steuernummer für Ihr Unternehmen zu erhalten, welche eine Pflichtangabe auf allen Ihren Rechnungen ist.
Gewerbeanmeldung und automatische Benachrichtigung relevanter Institutionen
Gewerbetreibende müssen sich bei ihrer Kommune gewerblich anmelden, was mit einer geringen Gebühr verbunden ist. Freiberufler sind hiervon ausgenommen. Die Gewerbeanmeldung wird vom Gewerbeamt automatisch an verschiedene Institutionen weitergeleitet, darunter das statistische Landesamt, die Gewerbeaufsicht, das Finanzamt sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Eine separate Anmeldung bei den Kammern ist nicht erforderlich; diese werden sich nach Ihrer Gewerbeanmeldung mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über Mitgliedschaft und ihre Angebote informieren.
Erste Gehälter: Betriebsnummer beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeber Gehälter an Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Minijobber auszahlen, ist die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Diese Betriebsnummer dient zur Identifikation Ihres Unternehmens bei der Sozialversicherung und anderen Institutionen, wie zum Beispiel der Krankenkasse.
Berufsgenossenschaft Versicherungspflicht für die gewerbliche Wirtschaft
Berufsgenossenschaften (BG) fungieren als Unfallversicherungsträger in der gewerblichen Wirtschaft, mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Sektors. Als Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass in den meisten Fällen nicht Sie selbst, sondern Ihre Mitarbeiter versichert werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit bei der zuständigen BG zu informieren.
Spezielle Informationen für weitere Gründungsformen
Spezielle Informationen für Gründungen im Bereich der Gastronomie und Verkehr finden Sie auf den Seiten:
Wenn Sie gewerblich Waren verkaufen, Bestellungen annehmen oder unterhaltende Tätigkeiten außerhalb Ihres festen Geschäftsstandorts ausüben, - oder ohne einen solchen zu haben .-, benötigen Sie eine spezielle Genehmigung: Die Reisegewerbekarte.
Übersicht: Ordnungs- und Gewerbeämter in Stadt und Kreis Offenbach
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Ordnungs- bzw. Gewerbeämter in unserem IHK-Bezirk:
Dietzenbach
Stadtverwaltung Dietzenbach
Bürgerservice / Gewerbeamt
Europaplatz 1
63128 Dietzenbach
Tel. 06074 373-0
Fax 06074 373-9225
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Dreieich
Stadtverwaltung Dreieich
- Gewerbeamt -
Hauptstr. 45
63303 Dreieich
Tel. 06103 601-161 od. 162
Fax 06106 601-8162
Egelsbach
Gemeindeverwaltung Egelsbach
- Bürgerbüro / Gewerbeamt -
Ernst-Ludwig-Straße 40-42
63329 Egelsbach
Tel. 06103 405-405
Fax 06103 405-425
Hainburg
Gemeindeverwaltung Hainburg
- Ordnungs- und Gewerbeamt -
Retzer Straße 1
63512 Hainburg
Tel. 06182 7809-0
Tax 06182 7809-1102
Heusenstamm
Stadtverwaltung Heusenstamm
- Gewerbeamt -
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Tel. 06104 607-1132
Fax 06104 607-1281
Langen
Stadtverwaltung Langen (Hessen)
- Ordnungsamt -
Südliche Ringstr. 80
63225 Langen (Hessen)
Tel. 06103 203-332 oder 333
Fax 06103 203-747
Mainhausen
Gemeindeverwaltung Mainhausen
Rheinstr. 3
63533 Mainhausen
Tel. 06182 8900-66
Fax 06182 8900-40
Mühlheim am Main
Stadtverwaltung Mühlheim am Main
- Gewerberegister -
Friedensstr. 20
63165 Mühlheim am Main
Tel. 06108 - 601 - 525 oder 507
Fax 06108 - 601 84 502
Neu-Isenburg
Stadtverwaltung Neu-Isenburg
- Gewerbeamt -
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 241-300
Fax 06102 241-832
Obertshausen
Stadtverwaltung Obertshausen
- Gewerbeamt -
Schubertstr. 11
63179 Obertshausen
Tel.06104 703-3101
Fax 06104 703-8300
Offenbach am Main
Stadtverwaltung Offenbach am Main
- Gewerberegister -
Berliner Str. 60
63065 Offenbach am Main
Telefon:
069 8065-2613
E-Mail:
gewerbe@offenbach.de
Rodgau
Stadtverwaltung Rodgau
- Gewerbeamt -
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Tel. 06106 693-0
Fax 06106 693-2008
Rödermark
Stadtverwaltung Rödermark
- Gewerbeamt -
Konrad-Adenauer-Str. 4 - 8
63322 Rödermark
Tel. 06074 911-829 o. 821
E-Mail: gewerbeamt@roedermark.de
Seligenstadt
Stadtverwaltung Seligenstadt
- Gewerbeamt -
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Tel. 06182 873210 oder 873230 oder 873220
Fax 06182 879329
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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