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Gründung im Personenverkehr
Jeder Unternehmer, der gewerblichen Personenverkehr auf der Straße betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung. Voraussetzung für deren Erteilung ist unter anderem, dass er die nach Personenbeförderungsgesetz (PersBefG) erforderliche Sachkunde besitzt. Diese kann man in der Regel dadurch nachweisen, dass man die Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung vorlegt. Wer seinen Wohnsitz in Stadt oder Kreis Offenbach hat und an einer Fachkundeprüfung teilnehmen möchte, der kann sich dafür bei der IHK Frankfurt anmelden. Die südhessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) haben dort die Prüfungen gebündelt, um den Kandidaten regelmäßig Termine anbieten zu können.
Sollte kein Prüfungstermin bei der IHK Frankfurt zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte, wenn Ihr Wohnsitz in Stadt oder Kreis Offenbach am Main liegt, mit: Bernd Eckmann, IHK Offenbach , Email: eckmann(at)offenbach.ihk.de, Tel. : 069 8207-141, in Verbindung.
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen,
benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind
für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder
der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz
oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Folgende zusätzlichen Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer erforderlich:
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Taxi- und Mietwagen sowie Kraftomnibus (Erlaubnis der zuständigen Behörde, einen oder mehrere Fahrgäste zu befördern)
In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen:
- EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis
- 21. Lebensjahr vollendet und keine Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen
- Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliche Gutachten
Ortskenntnisprüfung
Für Fahrer von Taxen im Gebiet der Beförderungspflicht sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen am Betriebssitz zuständig. Geltungsdauer: nicht mehr als 5 Jahre und danach Verlängerung auf Antrag.
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung im Straßenpersonenverkehr
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte des Taxen- und Mietwagenverkehrs bestellten Person.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
• Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
• Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
• Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
• Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
• Unternehmen mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
• Anerkennung leitender Tätigkeit
Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt 85 Euro.
• Gleichwertige Abschlussprüfungen
Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Ab-schlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt 45 Euro.
• Fachkundeprüfung
vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
- schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
- schriftliche Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.
Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
- schriftliche Fragen 40 %
- schriftliche Übungen/Fallstudien 35 %
- mündliche Prüfung 25 %.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.
Prüfungssachgebiete
Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist
- Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
Personenbeförderungsrecht
Straßenverkehrsrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
Grundzüge des Steuerrechts
- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere
Zahlungsverkehr
Beförderungsentgelte und Beförderungsentgelte und Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
Buchführung
Versicherungswesen
- Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
Bereitstellung der Fahrzeuge
Fernsprech- und Funkverkehr
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist erst nach Eingang der
Prüfungsgebühr verbindlich.
Mit der Einladung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Bleibt der Bewerber dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder geht uns das
Entschuldigungsschreiben nicht rechtzeitig zu, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen.
Prüfungsteilnahme
Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung liegt in der eigenen Verantwortung des Prüflings.
Literaturhinweise und Schulungsanbieter für die Fachkundeprüfung
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin:
Lehr- und Übungsbücher
Bidinger, Rita / Grätz, Thomas:
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung, München: Verlag Heinrich Vogel
Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig:
Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, Übungsfragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung, HUSS-Verlag München, 2008
Helf-Marx, Christiane:
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung "Taxi und Mietwagen",
- Lehrbuch und Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1, Verkehrsverlag-HeMa,
- Lösungsbuch, Verkehrsverlag-HeMa, Verkehrsverlag-HeMa
Koch, Walter / Pieper, Klaus:
Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-04-2, München: Huss Verlag.
Meißner, Hans / Mattern, Claus:
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9, München: Verlag Heinrich Vogel.
Krämer, Horst:
Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-071-9, Düsseldorf: VerkehrsverlagJ. Fischer
Taxen- und Tarifordnung:
der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten).
Hole, Hans-Gerhard:
BOKraft, Kommentar, München: Verlag Heinrich Vogel.
Krämer, Horst:
BOKraft, Kommentar, ISBN 3-87841-044-1, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer.
Anschriften der Verkehrsverlage
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de, Web: www.avb-medienverlag.de
- Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/9 91 93-0.
- Verkehrsverlag-HeMa, Schulungen &Unternehmensberatungen für das
Verkehrsgewerbe e.K., Reiffstraße 2 A, 45659 Recklinghausen, Tel. 0 23 61/6 58 09-0 oder Fax 0 23 61/6 58 09-21.
- Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München, Tel. 089/4 31 80-0.
- Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 München, Tel.: 089/3 23 91-317, Fax: 089/3 23 91-416.
- Verlag Die Wirtschaft GmbH, Am Friedrichsheim 22, 10407 Berlin, Tel.: 0 30/4 21 51-0.
Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse durch:
- AVB-Seminare GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info(at)avb-seminare.de, Web: www.avb-seminare.de
AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG , Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info(at)avb-seminare.de, Web: www.avb-lerncenter.de
- Verkehrs-Seminare Mathias Stätter, Traitteurstr. 23, 68165 Mannheim
Tel. 0621 406694 oder 0172 6279759
Ansprechpartner: Dipl. Vw. Mathias Stätter
- Jürgen Kirchner, Geschäftsführer des Fachverbandes Möbelspedition, Umzugslogistik und Relocation Hessen e.V.,Auf der Roos 7, 65795 Hattersheim
Tel. 06190 71097, Fax 06190 71096 E-Mail info(at)fv-umzug-hessen.de
- TÜV Süd Akademie GmbH, Ben-Gurion-Ring 164, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach
Ansprechpartner: Daniel Facchinelli,
Tel. 069 5092996-21 E-Mail daniel.facchinelli(at)tuev-sued.de
www.tuev-sued.de/akademie
- Verkehrsseminare Marbs e. K., Ellen Hummel, Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall
Tel. 07136 8302277 oder 01725660336 - Schulungen bundesweit
E-Mail: hummel@verkehrsseminare.com
- Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG 72401 Haigerloch, Seminar Frankfurt/Main, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei)
www.iba-verkehrsseminare.de
- Verkehrsseminare Frank R. Bibow, Dorfstraße 27 a, 26188 Edewecht
Tel. 04486 938844, Fax 04486 938845, E-Mail info(at)verkehrsseminare.de, www.verkehrsseminare.de (Schulungen in 65451 Kelsterbach)
- Walter Lorenz, Kraftverkehrsmeister
Am Rain 2, 75245 Neulingen, Tel. 07237 442327 oder 0171 1755417
E-Mail: w-lorenz(at)freenet.de (Schulungen in Mainz)
- Verkehrsseminare Naumann, In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel. 02644 4 06 33 34, Fax 02644 4 06 32 16, Mobil: 0170 87 22 110 , E-Mail verkehrsseminare-naumann@mail.de, Homepage: www.Fachschule-Naumann.de (Schulungen in Offenbach am Main).
- Fachkunde für Verkehrswesen, Frank Nauditt, Mühlenweg 5 b, 34471 Volkmarsen, Tel. 0800 9910444 (kostenlos), Fax 05693 991803, E-Mail FfV-Info@t-online.de, Internet http://www.orgamed.org/ffv/index.html
- Verkehrsseminare-HeMa, 45659 Recklinghausen, Tel.: 0800 8080103 (gebührenfrei) | Mail: info@verkehrsseminare-hema.de | www.verkehrsseminare-hema.de
- Hans-O. Siemers, Schulungen und Seminare, 34260 Kaufungen, Tel. 05605-9289666 | Fax 05605 / 926956 | Mail: h.o.siemers(at)t-online.de
- Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann, 45663 Recklinghausen Telefon 02361 / 9391112 | Fax 03212 / 5762676 | Mail: info@lmv-kampmann.de |www.lmv-kampmann.de (nur Fernlehrgänge)
Weitere Informationen und in der Regel auch Lehrmaterial erhalten Sie direkt von den Schulungsanbietern
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
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Geschäftszeiten
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