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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (BQFG) ermöglicht Fachkräften, die ihren Beruf im Ausland erlernt haben, diesen auch in Deutschland auszuüben.

 

Dazu haben die deutschen Industrie- und Handelskammern eine zentrale Stelle zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eingerichtet. Diese Anerkennungsstelle wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „IHK-FOSA“ (Foreign Skills Approval) gegründet.

 

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

 

Mit dem BQFG erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich zu einem deutschen Referenzberufsabschluss.

Hinweise zum Verfahren

  • Beratung erfolgt durch die Ausbildungsberater der IHK Offenbach am Main
  • Antragstellung direkt durch Antragsteller bei IHK-FOSA

Inhalte der IHK-Beratung

1. Klärung der Zuständigkeit 

  • Prüfung der formalen Antragsvoraussetzungen
  • Eingrenzung des möglichen Referenzberufs, um Zuständigkeit zu klären
  • Für IHK-Berufe. zentrale Antragsstelle IHK-FOSA in Nürnberg
  • Für Nicht-IHK-Berufe: Verweis an zuständige Stelle
  • Falls Zuständigkeit unklar, Recherche der zuständigen Stelle
  • Informationsportal des Bundes (http://www.anerkennung-in-deutschland.de/)
  • Info-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (030 1815-1111)

2. Prüfung des Anerkennungsanliegens

  • Was sind die Ziele des Anerkennungsinteressierten?
  • Sind die Erwartungen realistisch?
  • Ist Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung im konkreten Fall zielführend?  

3. Beratung zur Antragsstellung

  • Informationen zu Verfahrensablauf, Kosten und Dauer
  • Durchsicht der Unterlagen
  • Hilfe bei Einschätzung des Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars
  • Abschluss-Check der Antragsunterlagen

Beratungstermine können direkt mit den Ausbildungsberatern vereinbart werden.

Antragsstellung erfolgt vom Antragssteller direkt bei IHK-FOSA.

Direkt zum Antragsformular und weiteren Informationen http://www.ihk-fosa.de/downloads/

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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