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FAQ - Häufige Fragen & Antworten

Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.


Bewachungsgewerbe 34a

Wie kann ich mich für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO anmelden?

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe umfasst vorab den verpflichtenden Besuch der Info-Veranstaltung bei der IHK Offenbach und erfordert Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, da der Unterricht ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet. Die Kosten für die Teilnahme an der Unterrichtung betragen 445,00 Euro. Die Unterrichtung erstreckt sich über eine Woche von Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr; Abwesenheiten sind nicht gestattet. Melden Sie sich für die Info-Veranstaltung einfach auf unserer Homepage an: Bewachungsgewerbe: IHK-Unterrichtung & Prüfung

Wie kann ich mich zur Sachkundeprüfung im Bewachungswerbe nach §34a GewO anmelden?

Die Sachkundeprüfung bieten wir nicht an, allerdings u.a. die IHK Frankfurt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt dort online. Für detailliertere Informationen zur Sachkundeprüfung besuchen Sie bitte die Seite der IHK Frankfurt


Recht & Steuern

Wie finde ich einen vereidigten Sachverständigen?

Einen Sachverständigen in ihrer Nähe finden Sie in unserem IHK-Sachverständigenverzeichnis. Es ist kostenlos und einfach zu nutzen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Suche. Wenn Sie eine Vereinbarung haben, können wir auch einen Schiedsgutachter für Sie benennen. 

Wer ist für die Anträge für gewerberechtliche Erlaubnisse (34 d,f,h,i) zuständig?

Die Zuständigkeiten gliedern sich in verschiedene gewerberechtliche Erlaubnisse. Hier gelangen Sie zu den Anträgen für Ihre Registrierung.

Finanzanlagenvermittler (§ 34f, GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) & Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)
Erlaubnisbehörden sind abhängig vom Gewerbesitz Stadt Offenbach am Main oder der Kreis Offenbach am Main, die IHK Offenbach am Main gibt Erstinformationen und Antragsformulare. Ansprechpartnerin: Tülay Gürsoy

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)
Antragsformulare, Ansprechpartnerin: Kathrin Bellmann


Themen im Fokus



Gründung

Wo melde ich mein Unternehmen an?

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie Ihre Tätigkeiten bei dem örtlichen Gewerbeamt anmelden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. In unserem Zuständigkeitsbereich sind die Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach sowie die Stadt Offenbach am Main dafür verantwortlich. Hier finden Sie eine Liste aller Ordnungs- bzw. Gewerbeämter in Stadt- und Kreis Offenbach

Welche Voraussetzungen gibt es um ein Unternehmen zu gründen?

Unsere Wirtschaftsordnung ermöglicht es jedem, ein eigenes Geschäft zu gründen. Es gibt jedoch bestimmte Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen, insbesondere wenn es um Geschäftstätigkeiten geht, die eine Genehmigung erfordern. Nach § 1 der Gewerbeordnung besteht in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit, es sei denn, es sind Beschränkungen und Ausnahmen in der Gewerbeordnung selbst aufgeführt. Daraus ergeben sich zahlreiche Tätigkeiten, die eine Erlaubnis erfordern. Bevor Sie in die Selbstständigkeit starten, prüft die Behörde neben der reinen Erlaubnis auch Ihre persönliche Zuverlässigkeit, die sachlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und die notwendige fachliche Qualifikation. Eine Liste der Gewerbe, die eine Erlaubnis erfordern, finden Sie auf unserer Webseite Erlaubnispflichtige Gewerbe.

Zu was gehört mein Unternehmen? HWK oder IHK?

Die Art Ihrer Geschäftstätigkeit bestimmt die Zugehörigkeit Ihres Unternehmens zur Handwerkskammer (HWK) oder zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe sind in der Regel bei der HWK organisiert. Unternehmen, die in der Industrie, im Handel oder in Dienstleistungen tätig sind, gehören zur IHK. 
 

Muss ich mich bei der IHK anmelden?

Die Gewerbeämter und Amtsgerichte informieren automatisch die zuständige IHK und/oder Handwerkskammer über Ihre Gewerbeanmeldung oder Ihren Eintrag ins Handelsregister. Eine Anmeldung ihrerseits ist daher nicht mehr notwendig. 

Wie komme ich an eine Mitgliedsbescheinigung?

Eine Mitgliedsbescheinigung bei der IHK Offenbach kann ganz einfach online beantragt werden.

Muss ich den Namen meines Unternehmens bei der Gründung prüfen lassen?

Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen ins Handelsregister Offenbach eintragen zu lassen, empfehlen wir Ihnen, sich vor der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung Ihres Eintragungsantrags von der IHK Offenbach am Main beraten zu lassen.
Eine Stellungnahme unsererseits kann dazu beitragen, eine Ablehnung Ihres Antrags durch das Handelsregistergericht zu verhindern. Diese Stellungnahme ist freiwillig und kostenlos.
Weitere Informationen zur Eintragung ins Handelsregister finden Sie auf unserer Website. 

Was muss ich beachten bei der Gründung eines Unternehmens im Personenverkehr (Uber, Taxi-und Mietwagen)?

Wenn Sie ein Unternehmer sind und Personenverkehr auf der Straße betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ist, dass Sie die erforderliche Sachkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PersBefG) besitzen. Dies können Sie in der Regel durch die Vorlage einer Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung nachweisen. Wenn Sie in der Stadt oder im Kreis Offenbach wohnen und an einer Fachkundeprüfung teilnehmen möchten, können Sie sich bei der IHK Frankfurt anmelden. Die südhessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) haben die Prüfungen dort gebündelt, um den Kandidaten regelmäßig Termine anbieten zu können. Informationen zur Anmeldung und den Terminen zur Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr.

Wo kann ich an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen?

Es ist in Hessen nicht mehr gesetzlich erforderlich, an einer Gaststättenunterrichtung teilzunehmen, die bisher von den zuständigen Industrie- und Handelskammern durchgeführt wurde. Stattdessen gibt es ein neues Beratungsangebot der hessischen Industrie- und Handelskammern, der Gastromat, das Fachwissen für die Gastronomiebranche bündelt. Mit einem einfachen Klick-für-Klick-Verfahren werden Sie durch einen Beratungsprozess geführt. Am Ende erhalten Sie eine persönliche Zusammenstellung von Fachinformationen.

Wie kann ich einen Cannabis Social Club gründen?

Die Gründung eines Vereins fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. hier: Cannabis Social Club in der Nähe
 


Ausbildung

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Es gibt drei Orte, an denen du nach einem Ausbildungsplatz suchen kannst: den IHK-Ausbildungsatlas, die Lehrstellenbörse oder die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Lehrstellenbörse bekommst du einen Überblick über Stellenangebote aus der Region und aus ganz Deutschland. Beim Ausbildungsatlas hingegen findest du eine Übersicht aller Ausbildungsbetriebe, diese haben aber nicht alle freie Stellenangebote. 

 

Ich habe Probleme mit meinem Ausbildungsbetrieb. Was kann ich tun, um diese Probleme zu lösen?

Wenn du Probleme mit deinem Ausbildungsbetrieb hast, kannst du dich an unsere Bildungsberater (Wolfgang Potoczny, Bernd Wiegand). Sie führen ein Beratungsgespräch mit dir, um die Probleme zu lösen, bevor es zu einer Schlichtung kommt.

Wo finde ich eine Vorlage für einen Ausbildungsvertrag?

Unter dem Abschnitt Ausbildungsunterlagen finden Sie eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten und Unterlagen, die für Sie von Nutzen sein könnten als Ausbildungsbetrieb. Unter Anderem ist an dieser Stelle auch eine Mustervorlage, welche für einen Vertrag dienen kann. Für die Verwaltung von Ausbildungsverträgen wurde das AstA-Infocenter eingerichtet. Hier werden die Verträge hochgeladen.

 

Ich möchte zum 1. Mal ausbilden. Was muss ich machen um Ausbilder/Ausbilderin zu werden?

Wenn Ihr Unternehmen bisher noch nicht ausgebildet hat, kontaktieren Sie bitte zuerst unsere Bildungsberater (Wolfgang Potoczny, Bernd Wiegand). Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten, müssen Sie über breites Fachwissen zum jeweiligen Beruf verfügen und auch persönlich für die Aufgabe geeignet sein. Vorausgesetzt wird zudem eine erfolgreich bei der IHK abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung empfehlen wir die Teilnahme an einem Lehrgang. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter Ausbilder - Weiterbildungen, Schulungen & Seminare.


Prüfung in der Ausbildung

Meine Prüfungseinladung ist verloren gegangen, was kann ich tun?

Wenn deine Prüfungseinladung verloren gegangen ist, kannst du uns eine E-Mail an service(at)offenbach.ihk.de schreiben. In dieser E-Mail benötigen wir folgende Informationen von Dir: Vor- und Nachname, Ausbildungsbetrieb und deinen Ausbildungsberuf.

Wann sind Prüfungen und wo finde ich die Termine?

Die Prüfungstermine findest du im Azubi-Infocenter. Bei kaufmännischen Prüfungen schau auf der Seite der AkA Prüfungen nach und bei gewerblich-technischen Prüfungen findest du die Termine auf der Seite Prüfungstermine/-übersicht. Allgemeine Informationen zu IHK Prüfungen findest du hier: IHK-Prüfungen in der Ausbildung

Wie kann ich mich beim Azubi-Infocenter registrieren?

Die Zugangsdaten erhältst du von uns automatisch per E-Mail. Falls Du diese verloren hast. schicke uns eine E-Mail an service(at)offenbach.ihk.de. In dieser E-Mail, gibst Du uns bitte deinen Vor- und Nachnamen, dein Geburtsdatum und den Namen deines Ausbildungsbetriebs an.

Wo finde ich meine Prüfungsergebnisse?

Du kannst deine vorläufigen Prüfungsergebnisse im Azubi-Infocenter einsehen. 

Ich arbeite mehrere Jahre in einem Beruf, kann ich mir das anerkennen lassen?

Nicht nur Auszubildende, sondern auch Personen ohne formale Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen (Externenprüfung).

Was muss ich bei der Externenprüfung beachten?

Aufgrund der individuellen Voraussetzung der Bewerbende ist die Zulassung zur Externenprüfung eine Einzelfallentscheidung. Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Voraussetzungen geprüft werden, dafür benötigen wir einen formlosen Antrag mit Berufswunsch, Welchen Sie an Frau Eva Brandl senden. Weitere Informationen zur Externenprüfung finden Sie auf unserer Website. 


Weiterbildung

Was benötige ich für die Anmeldung und Zulassung für die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt und Industriemeister?

  • Wirtschaftsfachwirt:
    • Die Voraussetzungen zum Wirtschaftsfachwirt können Sie in der Beschreibung der Veranstaltung unter Voraussetzungen einsehen oder Sie wenden sich direkt an Frau Ortrud Schmidts. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
  • Industriemeister:
    • Wir bieten nur die Industriemeister Print an, dieser findet in Kooperation mit der DTP Akademie.


Ausländische Mitarbeiter & ausländische Abschlüsse

Wie kann ich meinen Abschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen?

Für bestimmte Anliegen haben die deutschen IHKs eine zentrale Anerkennungsstelle eingerichtet. Diese Stelle, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval), ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der gesamte Prozess beginnt mit einer Beratung durch Frau Anna Strohmann. Nach der Beratung stellt der Antragsteller direkt bei der IHK-FOSA einen Antrag. Auch bei diesem Schritt stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Weitere Informationen finden Sie bei uns auf der Website unter Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Was muss ich beachten, wenn ich jemanden aus dem Ausland einstelle?

Für eine umfassende Übersicht über alle wichtigen Themen empfehlen wir Ihnen, unseren neuen Leitfaden des Hessischen Industrie- und Handelskammertags (HIHK) zu konsultieren. Da die Anforderungen und Richtlinien je nach Situation variieren können, raten wir zu einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wie finde ich Fachkräfte aus dem Ausland?

Wir empfehlen ein Beratungsgespräch, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen. Darüber hinaus sollten Sie den neuen Leitfaden der Hessischen Industrie- und Handelskammern beachten. Dieser Leitfaden enthält wertvolle Tipps und Empfehlungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Beitrag

Warum muss der IHK-Beitrag gezahlt werden?

Jeder, der ein Gewerbe betreibt oder im Handelsregister eingetragen ist, muss den IHK-Beitrag zahlen. Der IHK-Beitrag ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtabgabe. Sie dient dazu, die Interessen der regionalen Wirtschaft zu vertreten und verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen bereitzustellen.  Weitere Informationen bezüglich des IHK Beitrags finden Sie auf unserer Website. Weitere Fragen zum IHK-Beitrag finden Sie auf unserer Website. 


International

Was ist ein Ursprungszeugnis?

Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Das Ursprungszeugnis ist ein Dokument, das im internationalen Warenverkehr Auskunft über das Herstellungsland eines konkreten Produkts gibt. Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel werden bei der IHK Offenbach online beantragt und die Gebühren quartalsweise abgerechnet. Weitere allgemeine Informationen zum Ursprungszeugnis finden Sie auf unserer Webseite.

Wie erhalte ich/mein Unternehmen ein Ursprungszeugnis?

Alle Informationen zum elektronischen Ursprungszeugnis, sowie die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Webseite. Im ersten Schritt bestimmt ihr Unternehmen die Administratoren und sendet das unterzeichnete Formular an international(at)offenbach.ihk.de zurück.


Sonstiges

Was muss ich beim Spielautomaten aufstellen beachten?

Das Aufstellen von Spielautomaten ist ein erlaubnispflichtige Gewerbe. Hierfür muss eine Erlaubnis beantragt werden, welche u.a. eine Unterrichtung erfordert. Bei Fragen zur Unterrichtung wenden Sie sich bitte an die IHK Frankfurt am Main. Für weiterführende allgemeine Fragen zur Aufstellung von Spielautomaten können Sie auf unserer Website nachschauen. 

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Stadtverwaltung zum Parken erhalten. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der IHK Offenbach. Dieser Ausweis ist für ein Jahr gültig. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen berechtigt werden. Für weitere Informationen schauen Sie auf unserer Website nach.

Kann man bei ihnen einen Parkplatz mieten?

Parkplätze können aktuell nicht vermietet werden.

Wo kann ich in der Umgebung parken, was ist wenn ihr Parkhaus voll ist?

Bitte beachten Sie, dass es direkt vor unserem Haupteingang keine direkte Park- und Haltemöglichkeiten gibt. Andere Parkmöglichkeiten sind das Parkhaus OFF City Center oder das Parkhaus Frankfurter Straße 77.

Kann ich in ihrem Parkhaus parken?

Es dürfe alle zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Kfz bis zu 2,5t Gesamtgewicht eingestellt werden. Je angefangene 60 Minuten kostet 1,80 €, es ist eine Bezahlung in Bar und mit EC-Karte möglich. Die Einfahrtshöhe beträgt 2,10m.

Ist ihr Parkhaus belegt?

Wir haben keine Möglichkeit, dies vorab als Auskunft zu geben. Unser Parkhaus besitzt an der Einfahrt/Ausfahrt eine Anzeige auf der ersichtlich ist, ob das Parkhaus noch über freie Parkplätze verfügt.

Ich habe mein Zeugnis verloren. Was nun?

Für ein Ausstellung eines zweiten Prüfungszeugnisses, wenn Sie eine Prüfung bei der IHK Offenbach am Main gemacht haben, können wir Ihnen helfen. Für eine Zweitausstellung können Sie sich an unsere Ansprechpartner oder direkt an Frau Petra Dittmar wenden. Eine Gebühr von 25 € wird fällig. Außerdem müssen Sie den Antrag für die Ausstellung einer Zweitschrift ausfüllen. Wenn Ihre Abschlussprüfung allerdings vor Winter 2002/2003 bei der IHK Offenbach am Main abgelegt wurde, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35 € erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Offenbach am Main.

Ich brauche eine Bescheinigung für die Rentenkasse.

Falls Unterlagen für die Rentenberechnung fehlen und eine Bescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung  benötigt wird, können Sie diese ganz einfach beantragen. Die Bescheinigung für die Rentenversicherung ist kostenlos, wenn sie von der IHK Offenbach am Main ausgestellt werden kann. Um die Bescheinigung zu bekommen, müssen Sie den Antrag zur Rentenbescheinigung ausfüllen und an Frau Petra Dittmar. Wenn Ihre Abschlussprüfung allerdings vor Winter 2002/2003 bei der IHK Offenbach am Main abgelegt wurde, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA). Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35 € erhoben.

Wo mache ich einen Staplerführerschein oder E-Schein?

Diese Scheine sind nicht bei uns angesiedelt und werden nicht von uns angeboten.


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