Menü ausblenden

Rechtspolitik

IHK-Resolution zur Mietpreisbremse bei Neuvermietungen

Die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ist das Ziel eines im April 2014 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurfes. Während es bisher Regelungen zur Miethöhe nur bei bestehenden Mietverträgen gab, soll eine „Mietpreisbremse“ auch bei Neuvermietungen eingeführt werden. In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. Ausnahmen soll es für die Erstvermietung neu errichteter Wohnungen und umfassend modernisierte Wohnungen geben.

Die geplanten Regelungen sind aus Sicht der IHK Offenbach am Main kein geeignetes Instrument, um dem Problem angespannter Wohnungsmärkte zu begegnen.

Die Vollversammlung der IHK Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 folgende Resolution verabschiedet:

» IHK-Resolution zur Mietpreisbremse (PDF)

Bürokratieabbau und besserer Gesetzesvollzug

"Deutschland ist ein Land mit einem gut funktionierenden und sicheren Rechtssystem. Dies ist ein wesentlicher, wenngleich nicht selbstverständlicher Standortvorteil für die Unternehmen. Ihn gilt es zu erhalten, fort zu entwickeln und zu stärken." So äußerte sich im Jahr 2005 der damalige DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun.

Unsere Rechtsordnung wird von einigen Prinzipien geprägt, so zum Beispiel von der Gewerbefreiheit. Diese Freiheit ist zu verteidigen gegen zu weitgehende Einschränkungen aus Gründen der Gefahrenabwehr, der Qualitätssicherung oder auch dem Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz, um nur einige Beispiele zu nennen.

Weitere Grundprinzipien unserer Rechtsordnung sind die Vertragsfreiheit, ein freier Wettbewerb, Eigentum oder auch für Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmannes zu wirken. Diese Prinzipien sind Maßstab für unser Handeln.

Teil des Rechts ist aber auch die Rechtsdurchsetzung. Die Qualität des Rechts wird nicht durch mehr Gesetze gesteigert. Bürokratieabbau ist deshalb ein Ziel, wenn es um die Streichung bestehender Regelungen geht, die Umsetzung von Normen oder auch die Einführung neuer Bestimmungen, denn vielfach kann das Ziel auch mit einem besseren Gesetzesvollzug erreicht werden.

» IHK-Resolution zum Bürokratieabbau

IHK Beteiligungen - jetzt mitmachen!

Sie möchten mitbestimmen, wie wir uns als IHK zu verschiedenen Themen positionieren sollen? Dann machen Sie jetzt bei unseren Beteiligungen mit. Online, driekt, einfach und digital. Hier bieten wir Ihnen verschiedene Umfragen und Themen, bei denen wir Ihre Meinung brauchen. Denn diese ist uns wichtig. Wenn Sie Politik und Verwaltung Ihre Meinung sagen wollen, dann machen Sie jetzt mit. 

Jetzt abstimmen: IHK-Beteiligungen

Kontakt

 Grimm Nicole

Nicole Grimm

Mitglied der Geschäftsführung

+49 69 8207-223

E-Mail schreiben

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0