- Innovation & Umwelt
- Energie sparen &...
- Energiekrise
- Gesetzliche Regelungen
Menü ausblenden
Gesetzliche Regelungen in der Energiekrise
Diese Maßnahmen und Gesetze gelten, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.
Hier finden Sie alle aktuellen Rechtsakte, die mit der Energiekrise zu tun haben, sowohl die Vorschriften für mehr Energieeinsparungen, wie auch mögliche Regelungen für Erleichterungen, beispielsweise für einen Brennstoffwechsel.
Inhaltsverzeichnis - Gesetzliche Regelungen
Ein Klick bringt Sie direkt zu Ihrem Thema:
Energiesparmaßnahmen - Gesetzliche Regelungen
Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen um kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beizutragen. Die Regelungen treten zum 1. September (kurzfristige Maßnahmen) und zum 1. Oktober (mittelfristige Maßnahmen) in Kraft. Die Verordnungen enthalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte.
Für Unternehmen gilt unter Anderem:
- Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel sind geschlossen zu halten, wenn Heizwärme austritt
- Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16
Uhr des Folgetages untersagt - Es gelten Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten, je nach Schwere der Tätigkeit
- Die konkrete Identifizierung von Energieeffizienzmaßnahmen und deren Umsetzung, wenn Wirtschaftlichkeit gegeben ist
Bitte beachten Sie auch weitere geltende Regelung insbesondere für Immobilieneigentümer.
Übersicht zu den Energiesparmaßnahmen
Auf der Webseite der Bundesregierung finden Sie die jeweiligen Verodnungen und alle Energiesparmaßnahmen
Verordnungen zum Energiesparen
Plakatvorlagen & Kundenstopper: Klar, wir haben auf!
Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, aktuell geschlossen halten. Wir haben für Sie Plakatvorlagen erstellt, die unter anderem für Kundenstopper genutzt werden können. Zeigen Sie: "Klar, wir haben auf!".
Plakatvorlagen & Kundenstopper zum Herunterladen
Gasspeicherumlage ab Januar 2023 unverändert
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) kündigt die Beibehaltung der Gasspeicherumlage ab Januar 2023 an. Sie legte am 15. November 2022 die Umlage nach §35e EnWG zur Sicherung der Füllstandsziele von Gasspeichern (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2023 auf 0,59 EUR/MWh fest. Damit bleibt dieser Wert im Vergleich zur vorherigen Periode unverändert.
Die Erreichung der in der Novelle des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes festgelegten Füllstandsvorgaben soll durch einen Mechanismus zur Bereitstellung ungenutzter Speicherkapazitäten sowie durch andere Maßnahmen wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und die Befüllung der Speicher durch THE sichergestellt werden. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen.
Da aufgrund der derzeitigen Unsicherheit auf dem Gasmarkt einerseits die Mengenprognosen für zukünftige Speicher und andererseits die relevanten Preisprognosen äußerst volatil sind, wird die Höhe der Gasspeicherumlage nach Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für die kommende Periode stabil gehalten.
Die nächste Festsetzung der Gasspeicherabgabe wird am 1. Juli 2023 erfolgen.
Brennstoffwechsel: Neue Verordnung erleichtert Fuel-Switch
Die neue Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V) beinhaltet neben den genehmigungsrechtlichen Ausnahmen auch Ausnahmen von der Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese sind besonders für den Brennstoffwechsel von Erdgas auf Heizöl relevant.
Die Ausnahmen gelten für einen „Wechsel des Brennstoffes oder für die Erhöhung von Lagerkapazitäten aufgrund einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage“ und sind befristet auf zwei Jahre. Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten (nach § 51 bzw. § 76 WHG) können die Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen.
#WirtschaftBrauchtEnergie - Politik muss handeln!
Unsere Wirtschaft braucht Energie!
Die hohen Energiepreise sind ein Risiko für unsere Wirtschaft. Deswegen fordern wir: Die Politik muss handeln!
Damit unser Wirtschaftsstandort attraktiv und erhalten bleibt und zur Unterstützung unserer Unternehmen, haben wir die Kampagne #WirtschaftBrauchtEnergie ins Leben gerufen. Mit der Kampagne verschaffen wir Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern Gehör.
An der Aktion beteiligen sich bereits zahlreiche Firmen aus der Region Offenbach.
Zur Kampagne & Informationen zur Energiekrise: #WirtschaftBrauchtEnergie & Energiekrise
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0