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Künstliche Intelligenz

So nutzen Sie sie für Ihr Unternehmen

Die digitale Revolution hat eine Technologie an die Spitze gebracht, die unser Leben in fast allen Bereichen verändern könnte: Künstliche Intelligenz (KI). Aber was genau bedeutet das eigentlich, und warum ist es gerade jetzt so ein großes Thema?

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz (KI) klingt kompliziert, oder? Im Grunde genommen geht es darum, Maschinen so zu programmieren, dass sie Aufgaben erledigen können, für die normalerweise menschliches Denken nötig wäre. Dazu gehören Dinge wie das Lernen aus Erfahrungen, das Anpassen an neue Situationen und das eigenständige Lösen von Problemen.

Warum ist KI so wichtig?

Wir leben in einer Welt, in der Daten eine immer größere Rolle spielen. Hier kommt KI ins Spiel: Sie hilft Unternehmen, effizienter zu arbeiten, neue Ideen zu entwickeln und sogar komplett neue Geschäftsfelder zu entdecken.

Wie kann KI Ihr Unternehmen unterstützen?

Die Einsatzmöglichkeiten von KI sind riesig. Hier ein paar Beispiele, wie KI Ihre Arbeit leichter und effektiver machen kann:

 

Routineaufgaben automatisieren:

Routineaufgaben automatisieren:

In Bereichen wie der Fertigung und Logistik können smarte Systeme wiederkehrende Aufgaben übernehmen. Das spart Zeit und Geld.

Kundeninteraktionen verbessern:

Kundeninteraktionen verbessern:

Ob im Einzelhandel oder in der Dienstleistungsbranche – Chatbots und personalisierte Empfehlungen sorgen dafür, dass sich Ihre Kunden gut aufgehoben fühlen und gerne wiederkommen.

Betriebsabläufe optimieren:

Betriebsabläufe optimieren:

Vom Energieverbrauch bis hin zur Produktion – KI-Tools helfen dabei, den Betrieb effizienter zu gestalten und Ressourcen besser zu nutzen.

Finanzdienstleistungen:

Finanzdienstleistungen:

In der Finanzwelt erkennen smarte Algorithmen Betrug, bewerten Risiken und machen Transaktionen sicherer und schneller.

Marketing und Vertrieb:

Marketing und Vertrieb:

Mit KI-gestützten Analysetools verstehen Sie Ihre Kunden besser und können Ihre Marketingstrategien gezielter und effektiver gestalten.

Personalwesen:

Personalwesen:

Ob bei der Suche nach neuen Talenten oder der Mitarbeiterbindung – intelligente Lösungen unterstützen Sie dabei, die besten Leute für Ihr Team zu finden und zu halten.

Das Fazit?

KI verändert nicht nur, wie wir arbeiten, sondern auch, wie Unternehmen wachsen und Innovationen vorantreiben. Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, könnte es an der Zeit sein, KI in Ihrem Unternehmen auszuprobieren.

Sie möchten mehr zum Thema erfahren?

Falls Sie Fragen zum Thema KI haben oder sich informieren möchten, wie wie Sie beraten können, kontaktieren Sie uns gerne unter: innovation(at)offenbach.ihk.de oder nutzen Sie unser konstenfreies Beratungsangebot.

Ihr Ansprechpartner:
Robin Hillesheim
Tel.: 069 / 8207-351


Unser Beratungsangebot


EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

Worum geht es?

Die neue EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) legt fest, wie Künstliche Intelligenz in der EU reguliert wird. Ein „KI-System“ ist ein maschinengestütztes System, das autonom arbeiten und aus Daten lernen kann. Diese Systeme sind anpassungsfähig und treffen auf Basis von Algorithmen Entscheidungen, Vorhersagen oder Empfehlungen, die sowohl physische als auch virtuelle Umgebungen beeinflussen können. 

Ein wichtiger Punkt der Verordnung ist die Abgrenzung zwischen einfachen, algorithmenbasierten IT-Systemen und echten KI-Systemen. Nur Systeme, die aus Daten lernen und ihre Leistung verbessern können, gelten als KI im Sinne der Verordnung. 

Was ist der Stand? 

Die Einführung der KI-VO erfolgt schrittweise. Hier ein tabellarischer Überblick: 

JahrEreignis
202412. Juli: Veröffentlichung im Amtsblatt 
1. August: Inkrafttreten 
20252. Februar: Anwendbarkeit der Vorschriften über KI-Kompetenz und verbotene KI-Praktiken 
2. August: Anwendbarkeit für neue GPAI-Systeme, Governance und Sanktionen 
2026

2. August: Allgemeine Anwendbarkeit der KI-VO, insbesondere für  
KI-Systeme mit Transparenzrisiko, neue Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III und bestehende
Hoch-Risiko-System nach Anhang III, die nach dem 02.08.2026 geändert werden 

20272. August: Anwendbarkeit der Bestimmungen über 
GPAI-Modelle, die vor dem 02.08.2025 in den Verkehr gebracht wurden, neue Hochrisiko-KI-Systeme
gemäß Anhang I und Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I, die nach dem 02.08.2026 wesentlich geändert werden 
203031. Dezember: Vollständige Anwendbarkeit auf KI-Systeme, die Teil eines IT-Großsystems
gemäß Anhang X sind und vor dem 02.08.2027 in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden

Wie betrifft mich das als Unternehmen?

Wie betrifft mich das als Unternehmen?

Wenn Sie z.B. ein Geschäftsführer eines Start-ups oder KMU in der EU sind, betrifft Sie die KI-VO direkt, sobald Sie mit Künstlicher Intelligenz arbeiten oder ein KI-gestütztes Produkt auf den Markt bringen möchten.  

Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedene Rollen bzw. Akteuren, die dann spezifische Pflichten aber auch Rechte haben.    

Folgende Rollen werden unterschieden, dabei sind Mehrfachrollen möglich: 

  • Anbieter (Provider) als Entwickler und Inverkehrbringer der KI 
  • Betreiber (Deployer) als Verwender der KI  
  • Hersteller (Product Manufacturer)  
  • Einführer (Importer)  
  • Händler (Distributor) oder  
  • Bevollmächtigter (Authorised Representative). 

Neben der Rollenbestimmung ist die Risikoklassifizierung der KI von besonderer Bedeutung, denn hieraus ergeben sich weitere konkretisierte Pflichten als Verknüpfung. Hierunter versteht man den sogenannten „Risikobasierten Ansatz“. Zum Beispiel müssen Sie, wenn Sie ein Hochrisiko-KI-System entwickeln oder nutzen, bestimmte Transparenz- Dokumentations-, Kontroll- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Je höher das Risiko für das System eingestuft werden muss, desto mehr Verpflichtungen gibt es.  

Die vier Risikoklassen der Künstlichen Intelligenz sind: 

  • Verbotene/Inakzeptable KI: Technologien, die gegen ethische Grundsätze verstoßen, sind vollständig verboten. 
    Beispiele: Social Scoring, Biometrische Identifizierung 
  • Hochrisiko-KI: Systeme, die in kritischen Bereichen eingesetzt werden (z. B. Gesundheitswesen, Justiz), unterliegen strengen Vorschriften. 
    Beispiele: Medizinische Diagnose-KI, KI im Bereich der Justiz, Autonome Fahrzeuge, kritische Infrastrukturen (z. B. Verkehr und Versorgungsunternehmen). 
  • KI-Systeme mit begrenztem Risiko 
    Beispiel: Chatbot  
  • Niedriges Risiko 
    Beispiele: Spamfilter, Computerspiele.  

Zusammengefasst formuliert die KI-VO Mindeststands für  

  • Risikomanagement 
  • Datenqualität und Daten-Governance 
  • Dokumentation 
  • Transparenz 
  • Möglichkeit der menschlichen Aufsicht 
  • Protokollierung 
  • Genauigkeit 
  • Robustheit und 
  • Cybersicherheit. 

Hier werden demnach Neuerungen oder Anpassungen in Systemen, Prozessen, Governance und Zuständigkeiten angesprochen.  

Weiterführende Links zur KI-Verordnung

  • BayLDA
  • BfDI
  • bitkom
  • CNIL
  • DSK
  • DSK
  • DSK
  • Europäische Kommission

BayLDA

Artikel: KI & Datenschutz

BfDI

Artikel: Die KI-Verordnung der EU

bitkom

Dokument: Generative KI im Unternehmen

CNIL

Dokument: Self-assessment guide for artificial intelligence (AI) systems

DSK

Dokument: Künstliche Intelligenz und Datenschutz

DSK

Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist

DSK

Positionspapier der DSK zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen

Europäische Kommission

Artikel: KI-Gesetz


KI Wissensspeicher


Wie finde ich als Unternehmer wo, welche Lösung zur KI-VO (FAQ)?

Was muss ich als Start-up beachten, wenn ich eine KI entwickeln möchte?

Was muss ich als Start-up beachten, wenn ich eine KI entwickeln möchte?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr System unter die Definition eines KI-Systems fällt und welcher Rolle (Akteur) Sie zugeordnet werden. Danach stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen der Risikoklassifizierung, z.B. KI mit begrenzten Risiko, beachten, etwa Transparenzpflichten oder Sicherheitsanforderungen

Wann muss ich die Anforderungen der KI-VO umsetzen?

Wann muss ich die Anforderungen der KI-VO umsetzen?

Die Umsetzungspflichten sind gestaffelt. Je nachdem, welche Art von KI-System Sie entwickeln oder betreiben, gelten die Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die bis 2030 reichen. Nutzen Sie dazu unsere tabellarische Aufstellung.

Wann liegt ein KI-System vor?

Wann liegt ein KI-System vor?

Ausgehend von der gesetzlichen Definition (Art. 3 Nr. 1 KI-VO) werden Systeme immer dann als KI-Systeme einzustufen sein, wenn Maschinen durch Künstliche Intelligenz die Fähigkeit entwickeln, autonom Aufgaben auf der Basis von Algorithmen auszuführen und dabei Lösungen für Probleme und Empfehlungen oder Entscheidungen vorzuschlagen.

Wie ist die DSGVO mit den KI-Vorschriften verknüpft?

Wie ist die DSGVO mit den KI-Vorschriften verknüpft?

Sie stehen nicht in Konkurrenz, sie ergänzen sich. Beim Einsatz von KI sind bereits jetzt die Datenschutzgesetze einzuhalten. Voraussetzung ist, dass der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze eröffnet ist, d. h. mit der KI personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eingegeben, ausgewertet oder in sonstiger Weise verarbeitet) werden. Die Grundsätze der DSGVO wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit müssen beachtet werden.

Welche Vorschriften und Pflichten gelten für wen?

Welche Vorschriften und Pflichten gelten für wen?

Hier wird immer nach der Rolle und der KI-Klassifizierung unterschieden.  
Rollen sind: Anbieter, Betreiber, Hersteller, Einführer, Händler, bevollmächtigter Vertreter oder betroffene Person in der EU. 
Klassifizierung der KI: Verbotene KI (Art. 5 KI-VO), Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 – 49 KI-VO – Transparenzvorschriften, Art. 13 KI-VO), Codes of Conduct (Art. 95 KI-VO), GPAI Model – Transparenzvorschriften (Art. 53 KI-VO) und GPAI Model mit systemischen Risiko – Transparenzvorschriften (Art. 55 KI-VO).

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Verordnung sieht empfindliche Sanktionen vor (Art. 99 KI-VO), insbesondere bei Verstößen gegen die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme oder verbotene KI-Technologien. Die Bußgelder sind auf 35 Mio. Euro bzw. 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr begrenzt. Andere Verstöße werden mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes des Unternehmens sanktioniert. Bei einer Übermittlung falscher Informationen an die Behörden drohen Bußgelder von bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des Jahresumsatzes. 
 

Gibt es Unterstützungen oder Erleichterungen für KMU?

Gibt es Unterstützungen oder Erleichterungen für KMU?

Um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung von KI-VO konformen KI-System zu unterstützen, sollen sog. KI-Reallaboren entstehen. Sie sollen eine Möglichkeit bieten, KI-Systeme unabhängig und unter Regulierungsaufsicht zu entwickeln und zu testen, bevor sie auf den Markt kommen. Die KI-Reallabore sollen alle relevanten Akteure – öffentliche und private, einschließlich notifizierter Stellen, Normungsorganisationen und Forschungseinrichtungen – einbeziehen und für KMU und Startups grundsätzlich kostenfrei sein. Auf Basis des in der KI-VO verankerten Verhältnismäßigkeitsprinzips, das sicherstellt, dass die Anforderungen an die Größe und Kapazität des Unternehmens angepasst werden, soll es für KMU weniger strenge Auflagen geben, insbesondere in Bezug auf Dokumentations- und Berichtspflichten. Zudem sollen sie von erleichterten Verfahren zur Konformitätsbewertung profitieren, es soll beispielsweise möglich sein, bestimmte Prüfungen und Kontrollen in vereinfachter Form durchzuführen.  Dies hilft, die Kosten und den bürokratischen Aufwand zu senken. Hier muss sich noch eine Praxis durchsetzen. 

Was ist das Ziel der KI-VO?

Was ist das Ziel der KI-VO?

KI hat das Potenzial vielfältige Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzubringen, etwa die Effizienzgewinne im Alltag durch Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen. Gleichzeitig, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, Vorurteile zu übernehmen und dadurch diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt wird. Erklärte Position zum AI-Act des EU-Parlaments: 

„Die Vorschriften sollen die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von menschenzentrierten, vertrauenswürdigen KI-Systemen in der EU regeln und Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.“ 

Gibt es bereits „Best Practices“, wie man die KI-VO im Unternehmen abbilden kann?

Gibt es bereits „Best Practices“, wie man die KI-VO im Unternehmen abbilden kann?

Das Thema KI entwickelt sich täglich weiter. Es gibt aber einige Aspekte, die sich herausdeuten. Diese sind: 

  • Bereiten Sie auf die KI-Verordnung vor, indem Sie ein Grundverständnis entwickeln und sich auf den Weg machen. Bleiben Sie am Ball! 
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über KI-Einsatz und KI-Planung („IST-SOLL): Was ist schon im Einsatz und was soll noch kommen? So wird Ihnen klar, welche Regelungen der KI-Verordnung Sie überhaupt betreffen. 
  • Verständnis über Ihre Rolle: Sind Sie Nutzer und damit Betreiber oder lassen Sie durch einen externen Dienstleister eine KI für Ihr Unternehmen entwickeln und sind damit Entwickler und gleichzeitig Betreiber? 
  • Klassifizierung der KI-Systeme: Ordnen Sie die von Ihnen verwendeten KI-Systeme bestmöglich den Kategorien (minimales, geringes, hohes Risiko) der KI-VO zu. Falls Sie vermuten oder erkennen, dass Sie KI-Systeme verwenden, die zukünftig als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden, sollten Sie diese gesondert bearbeiten, da hier absehbar umfangreiche Pflichten auf Sie zukommen. 
  • Intern Knowhow und Bewusstsein schaffen: Machen Sie sich über die gesamte Organisation gemeinsam fit (Schulungen, Workshops) und bieten Sie einen Rahmen für die Nutzung der KI an (z.B. Guidelines, Anweisungen). Dies ist nicht nur ein „nice-to-have“, sondern wird zum „must-have“ nach Art. 4 KI-VO.    
  • Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte erkennen und festlegen: Erstellen oder planen Sie, redaktionelle Inhalte und Texte nur noch über die KI erstellen zu lassen und sind diese für die Öffentlichkeit bestimmt, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren? Dann müssen Sie Art. 50 KI-VO beachten.  
  • KI-Botschafter oder Verantwortlichen einsetzen: Je nach Umfang des KI-Einsatzes kann es sinnvoll sein, eine verantwortliche Stelle für die genutzten KI-Systeme einzurichten, um die Compliance mit den verbundenen Verpflichtungen nachzuhalten. Hier sind Geschäftsführer besonders gefragt und im Fokus, die Organisation nachhaltig weiterzuentwickeln. 
  • Datenschutz: Sie müssen im Rahmen des Einsatzes von KI-Systemen den Datenschutz sicherstellen (z.B. Privacy by Design). Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass das von Ihnen verwendete KI-System auf zuverlässigen und richtigen Daten beruht. 
  • Verträge überprüfen und mit Blick auf die KI-VO abschließen und erneuern. 

Wie ist die KI-VO aufgebaut und wie passt sie in den gesetzgeberischen Kontext?

Wie ist die KI-VO aufgebaut und wie passt sie in den gesetzgeberischen Kontext?

Die KI-Verordnung besteht aus 180 Erwägungsgründen, 113 Artikeln und dreizehn Anhängen. Es gibt viele neu definierte Begriffe, wie etwa „Deepfakes“ oder GPAI (General Purpose AI Models). Die Erwägungsgründe geben weitere Hintergrundinformationen zu den Artikeln (gesetzgeberischen Motivation) und sollen deren Anwendung in der Praxis erleichtern. Die KI-VO (AI-Act) folgt dem Regelungskonzept des (EU-) Produktsicherheitsrechts und ergänzt und harmonisiert Gesetze dort, wo das digitale Zeitalter nicht abschließend abgebildet war, etwa der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Hier trifft KI-spezifisches Produktrecht auf Bereiche wie Industrieanwendungen, Optimierung von Lieferketten und der Produktion (z.B. Maschinen mit selbst entwickelnder Logik) oder den Gesundheitssektor (z.B. Diagnosen). Es werden Brücken zu Gesetzen wie dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG/GPSR) oder der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschlagen. Das Urheberrecht spielt ebenso eine Rolle (Transparenz der Datenquelle). Die Strahlwirkung der KI-VO wird sich über die Zeit entfalten und darf nun dem Praxistest unterzogen werden.

Gibt es Checklisten, um alles im Blick zu behalten?

Gibt es Checklisten, um alles im Blick zu behalten?

Die gibt es und es werden viele weitere über die Zeit folgen. Wir stellen Ihnen einige ausgewählte Links zur Verfügung. Aber auch hier ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Welches Ziel und in welcher Rolle verfolgen Sie genau? Was möchten Sie mit der Checkliste genau abarbeiten? Bei besonderen Bedarfen können Sie uns gerne gesondert ansprechen.  

 

Weitere hilfreiche Informationen und Links zu KI

  • hessian.AI
  • Europäisches Amt für künstliche Intelligenz
  • NIS-2-Richtlinie
  • Kwintum

hessian.AI

hessian.AI hat das Ziel, die Spitzenforschung, die die dritte Welle der KI prägt, weiter voranzutreiben, konzentriert sich auf konkrete praktische Anwendungen, um Antworten auf die wichtigen Herausforderungen unserer Zeit zu finden und transferiert Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft.

Europäisches Amt für künstliche Intelligenz

Das Europäische Amt für KI ist das Kompetenzzentrum für KI in der gesamten EU. Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des KI-Gesetzes - insbesondere für allgemeine KI - und fördert die Entwicklung und den Einsatz vertrauenswürdiger KI sowie die internationale Zusammenarbeit.

NIS-2-Richtlinie

Erste Informationen für voraussichtlich betroffene Unternehmen

Kwintum

Kwintum ist Ihr Wegweiser im digitalen Zeitalter, der Orientierung und Aufklärung in einer immer komplexeren Welt bietet - ein Raum, in dem technische Innovationen und Geschäftsmodelle auf faktenbasierte Analysen und kritischen Dialog treffen. Entdecken Sie ein breites Spektrum an hochwertigen Informationen zu globalen Trends, wirtschaftlichen Anwendungen und den neuesten Entwicklungen in Forschung und Technologie.

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