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Produktarten

In der wissenschaftlichen Literatur gibt es die unterschiedlichsten Definitionen des Begriffs Produkt. Ohne eine davon hier zu bevorzugen, sind Produkte im Sinne des Produktrechts Sachgüter, also Gegenstände (flüssig, fest oder gasförmig). An dieser Stelle nicht behandelt werden solche Dinge, die zwar häufig auch als Produkt bezeichnet werden (zum Beispiel: Bankprodukte oder Versicherungsprodukte), die aber ihrer Natur nach Dienstleistungen sind.

Auch Sachgüter kann man wiederum nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden. Am zweckmäßigsten erscheint hier die Unterscheidung nach Arbeitsmitteln (einschließlich Roh- und Betriebsstoffen) und Verbraucherprodukten. Grundsätzlich gelten dabei für beide Arten die gleichen Rechtsvorschriften. Ein Akkuschrauber, beispielsweise, muss die gleichen Anforderungen erfüllen, egal ob er im privaten Hobbykeller liegt oder im Unternehmen als Arbeitsmittel eingesetzt wird. Da jedoch zum einen die Beanspruchung des Schraubers als Arbeitsmittel deutlich höher ist, zum anderen das Produkt aber nicht nur vom Hobbybastler selbst, sondern von (womöglich wechselnden) Mitarbeitern genutzt wird, kommen zu den produktrechtlichen Anforderungen bei Arbeitsmitteln noch zusätzliche Anforderungen aus Gründen der Betriebssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes hinzu. Diese zusätzlichen Anforderungen ergeben sich etwa aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder den nachfolgenden Regelwerken, wie den Technischen Regeln oder den Unfallverhütungsvorschriften.

Verbraucherprodukte

Auch Verbraucherprodukte lassen sich wiederum unterscheiden. Grundlage der folgenden Unterscheidung sind die geltenden Rechtsnormen:

VerbraucherproduktRechtsgrundlage
GebrauchsgegenständeProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)
LebensmittelLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
LebensmittelzusatzstoffeLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
FuttermittelLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Kosmetische MittelLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
BedarfsgegenständeLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
ArzneimittelArzneimittelgesetz (AMG)
MedizinprodukteMedizinproduktegesetz (MPG)
Biozid-ProdukteBiozid-Verordnung (528/2012)

Rechtliche Anforderungen an Verbraucherprodukte

Produktrecht wird allgemein definiert als alle rechtlichen Anforderungen an das Herstellen und Inverkehrbringen von Produkten. Übersetzt bedeutet das: es gibt rechtliche Anforderungen an

  • das Produkt selbst,
  • die Herstellung des Produktes und
  • das Inverkehrbringen des Produktes.

Anforderungen an die Produkte selbst beziehen sich etwa auf die Produktbeschaffenheit, die Zusammensetzung und die Produktsicherheit. 

Vorschriften zur Herstellung regeln die Art und Weise, wie oder unter welchen Bedingungen ein Produkt produziert wird, etwa Hygienevorschriften, Anforderungen an die Sachkunde oder Ähnliches.

Auch an das Inverkehrbringen des Produktes können bestimmte Verpflichtungen geknüpft sein, etwa Anzeige- oder Erlaubnispflichten, Registrierungs- und Lizensierungspflichten.

Beispiel: Vermarktung von Honig

Die wichtigsten Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Honig als Lebensmittel sind

für das Produkt selbst:
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Rückstands-Höchstmengenverordnung
Honigverordnung

an die Herstellung:
Lebensmittelhygieneverordnung

an das Inverkehrbringen:
Eichgesetz
Fertigpackungsverordnung
Lebensmittelinformationsverordnung
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Preisangabenverordnung
Verpackungsgesetz

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