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Produktsicherheit

Produkte müssen sicher sein!

Unabhängig von der Produktart gilt für alle Produkte der oberste Leitsatz: Produkte müssen sicher sein! Dieser Leitsatz steht (etwas anders formuliert) sowohl im Produktsicherheitsgesetz (§ 3 Abs. 2 ProdSG), als auch, für die Produkte, die vom Anwendungsbereich des ProdSG ausgenommen sind, in deren jeweiligen Rechtsnormen.

Ob das Produkt sicher ist, ist immer das Ergebnis einer Risikoanalyse, welche man für einfachste Produkte in der Regel eher intuitiv macht. Bei anderen Produkten ist dann schonmal eine aufwändige Untersuchung und die Dokumentation der Ergebnisse notwendig.

Jede Risikoanalyse enthält notwendigerweise folgende drei Schritte:

1. Gefährdungen identifizieren
2. Risiken beurteilen und
3. Schutzmaßnahmen festlegen.

Hilfestellung

Bei der Beurteilung, ob ein Produkt sicher ist, können (müssen aber nicht) technische Normen zugrunde gelegt werden, prioritär harmonisierte, d.h. in der EU vereinheitlichte Normen (DIN EN - Normen), aber auch nationale Normen (DIN-Normen ohne "EN") oder andere Spezifikationen.

Bei einem Produkt, das europäischen oder nationalen technischen Normen oder Teilen dieser Normen entspricht, darf vermutet werden, dass es den Sicherheitsanforderungen entspricht, soweit diese von den betreffenden Normen abgedeckt sind.

Restrisiko

Es gibt Produkte, bei denen am Ende dieses Konstruktions- oder Herstellungsprozesses immer noch (Rest-)Risiken bleiben. Eine Schere ist scharf, sonst könnte sie nicht schneiden. Aus einer Kaffeemaschine kommt heißer Kaffee, an dem der Anwender sich verbrühen kann.

Über diese Gefahren bzw. Restrisiken muss der Anwender (von wenigen Ausnahmen abgesehen) informiert werden. Das kann auf zwei Wegen geschehen, nämlich mittels der Produktinformation (zum Beispiel: Bedienungs-, Einbau-, Aufbau-, Installationsanleitung, Benutzerhandbuch, bei einigen Produkten aber auch einfach auf der Verpackung) oder durch die Produktkennzeichnung (mittels Warnhinweisen, Piktogrammen o.Ä.).

Produkte mit weiteren Rechtsnormen

Soweit ein Produkt nicht nur dem Produktsicherheitsgesetz unterliegt, sondern auch weiteren Rechtsnormen, so muss dieses Produkt auch die in diesen weiteren Rechtsnormen festgelegten Anforderungen erfüllen. Dies betrifft im besonderen folgende Produkte:

ProdukteRechtsnormen
MaschinenMaschinenrichtlinie
Outdoor-Richtlinie
Aufzüge
Seilbahnen
Elektrische Geräte

Niederspannungsrichtlinie
Elektromagnetische Verträglichkeit
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
RoHS-Richtlinie
Ökodesign-Richtlinie
Richtlinie über die Barrierefreiheit

Persönliche Schutzausrüstung  
Spielzeug 
Bauprodukte 
DruckbehälterDruckbehälterrichtlinie
Druckgeräterichtlinie
Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen 
MedizinprodukteMedizinprodukterichtlinie
In-vitro-Diagnostika
Aktive implantierbare medizinische Geräte
Sportboote 
MessgeräteNichtselbständige Waagen
Messgeräte-Richtlinie
Explosivstoffe für zivile Zwecke 
Gasverbrauchseinrichtungen 
Pyrotechnische Stoffe 
Düngemittel 

Alle Produkte, die unter eine oder mehrere dieser Rechtsnormen fallen, sind CE-pflichtig!

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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