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Arbeitsschutz

Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber.

Arbeitsschutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese Vorschriften sind gemäß § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches für die Mitglieder und die Versicherten rechtsverbindlich, das heißt, sie verpflichten nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer.

Typische Arbeitsschutzvorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Baustellenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie bei den Berufsgenossenschaften.
 

IHK-Infoblatt "Arbeitssicherheit im Unternehmen"

Einen ersten Überblick über die Verpflichtungen des Unternehmers finden Sie in unserem Infoblatt, welches Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung steht.


Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 aufgehoben

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Weitere Details

Empfehlungen des BMAS zum Betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung

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