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Hessisches Naturschutzgesetz

Der hessische Landtag hat im Dezember 2006 die Änderung des hessischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Kernpunkt der Änderungen ist die Anpassung an bundes- und europarechtliche Vorgaben in bezug auf FFH- und Vogelschutzgebiete. Darüber hinaus wurden einige Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung verändert.

Die hessischen IHKs haben im Gesetzgebungsverfahren die Interessen der Wirtschaft vertreten und eine Stellungnahme abgegeben.