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Förderung & Finanzierung
Mit unserer Beratung von der Idee zur erfolgreichen Förderung
Es gibt für die Umsetzung neuer Geschäftsideen, Produktentwicklungen, digitaler und nachhaltiger Lösungen eine Vielzahl von Förderprogrammen. Wir beraten Sie, welche konkreten Programme Sie für Ihr Vorhaben nutzen können. Wir helfen Ihnen, die Erfolgschancen für eine Förderung zu erhöhen. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse für Investitionen, Entwicklungsprojekte und Beratungsleistungen.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie sich für eines dieser Förderprojekte interessieren. Wir unterstützen Sie von der Programmauswahl über die Projektskizze bis hin zum Antrag.
Förderprogramme von A bis Z
- Digital-Zuschuss Land Hessen - Investitionsförderung
- Distr@l - Digitalisierungsförderung in Hessen - Projekte
- Förderung von F&E-Vorhaben in Unternehmen für grünen und intelligenten Wandel (Hessen)
- go digital - Beratungsförderung
- Industrielle Gemeinschaftsförderung (IGF) - Bundesprogramm
- Innovationskredit Hessen
- Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
- KMU-innovativ
- LOEWE 3 KMU-Verbundprojekte
- RKW Hessen - Beratungsförderung
- SME Fund - EU-Patentförderung
- Steuerliche Forschungszulage
- WIPANO - Wissens und Technologietransfer durch Patente und Normen - Bundespatentförderung
- ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi
Individuelle Beratung - Wir unterstützen Sie von der Programmauswahl über die Projektskizze bis hin zum Antrag
Förderprogramme von A bis Z
Digital-Zuschuss Hessen - Investitionen in die Digitalisierung
Was wird gefördert?
- Digitale Transformation von Arbeitsprozessen
- Digitale Transformation von Produktionsprozessen
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ("Digi-Zuschuss Quali")
Wer wird gefördert?
- Kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Förderhöhe ist auf max. 10.000 € begrenzt
- Eine Förderung ist möglich bei Sachausgaben von min. 4.000 €
Weitere Informationen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Distral - Digitalisierungsprojekte in Hessen
Was wird gefördert?
- Machbarkeitsstudien zu Digitalisierungsvorhaben
- Entwicklung digitaler Produkt- und Prozessinnovationen
- Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen
- Ausgründungen (Spin-Off und Wachstum)
Wer wird gefördert?
- Kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Hessen
- Startups / Hochschulausgründungen aus Hessen
- Hochschulen aus Hessen
Wie wird gefördert?
- nicht-rückzahlbare Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe
- Förderung für Produkt- und Prozessinnovationen von 100.000 bis 500.000 Euro
- für Projekte mit einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten
Weitere Informationen: Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Förderung von F&E-Vorhaben in Unternehmen für grünen und intelligenten Wandel (Hessen)
Was wird gefördert?
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Einzelvorhaben)
- Als Förderung aus EFRE-Mitteln muss das Vorhaben auf Nachhaltigkeit oder die Digitalisierung einzahlen.
Der Klimaschutz und neue Technologien um diesen zu fördern spielen dabei eine wichtige Rolle.
Wer wird gefördert?
- Kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Hessen
- kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung aus Hessen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung beträgt für industrielle Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der experimentellen Entwicklung staffeln sich die maximalen Förderquoten wie folgt:
- bis zu 45 Prozent bei kleinen Unternehmen
- bis zu 35 Prozent bei mittleren Unternehmen
- bis zu 25 Prozent bei kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung
Ein geplantes Fördervorhaben sollte aus mindestens 200.000 Euro förderfähigen Kosten bestehen und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Förderung beträgt nicht mehr als 500.000 Euro pro Vorhaben
Weitere Informationen: Innovationsförderung Hessen
go-digital - Beratungsförderung Digitalisierung
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen zur Digitalisierung eines Unternehmens. Es gibt fünf Module: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung, IT-Sicherheit, Datenkompetenz und Digitalisierungsstrategien.
Beispiel - Digitalisierte Geschäftsprozesse:
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
Beispiele - Digitale Markterschließung:
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
Beispiele für IT-Sicherheit:
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Unternehmen benötigen ein autorisiertes Beratungsunternehmen, das die Antragstellung übernimmt. Dienstleister finden Sie in der interaktiven Beraterlandkarte.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital finden Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und in den FAQ.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Was wird gefördert?
- Programm für vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit wissenschaftlicher Beteiligung.
- Projektergebnisse sollen allen Unternehmen der Branche nutzbar sein, keine Förderung von Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme und max. 250 Mitarbeitenden
- Projektbeteiligte Unternehmen müssen Mitglied in einer der rund 100 Forschungsvereinigungen sein, die in der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) zusammengeschlossen sind
Wie wird gefördert?
- Förderung von IGF-Vorhaben erfolgt über AiF e.V.
- Forschungsvereinigung muss industrielle Eigenleistung in angemessener Höhe nachweisen
Weitere Informationen finden Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Innovationskredit Hessen
Was wird gefördert?
- Investitionen in die Herstellung, Entwicklung oder Einführung neuer oder substantiell verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, die innovativ sind und bei denen es ein Risiko des technologischen, industriellen oder wirtschaftlichen Scheiterns gibt (Stellungnahme IHK, Hausbank oder eines anderen fachkundigen externen Dritten)
- Kombinierbar mit dem Förderprogramm Pius-Invest für Maßnahmen zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU und mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
- natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen und Angehörige Freier Berufe
- Erfüllung mindestens eines Kriteriums entsprechend Merkblatt auf der Seite der WIBank
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Mindestkredithöhe: 100.000 Euro, Höchstbetrag: 7,5 Mio. Euro
- vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu beantragen, Haftungsfreistellung für die Hausbank von 70 Prozent
- Laufzeiten für Betriebsmittelfinanzierung: 3 oder 5 Jahre - für Investitionsfinanzierung: 5, 7 oder 10 Jahre
Weitere Informationen finden Sie unter Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Hinweis: derzeit keine aktuelle Ausschreibungsrunde!
Was wird gefördert?
- innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle
- Besonderheit: kein Fokus auf Technologie und vergleichsweise große Marktnähe der Projekte möglich
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition bis zu 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz und Jahresbilanzssumme von max. 50 Mio. Euro
- beteiligte Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 45 bis 70 Prozent der förderfähigen Sach- und Personalkosten für KMUs
- Teilnahmewettbewerb mit zweitufigem Prozess der Projektauswahl
Mehr erfahren Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
KMU-innovativ
Was wird gefördert?
Förderung von Einzelvorhaben und Projekten mehrerer Unternehmen (förderfähig und nicht-förderfähig) und Forschungseinrichtungen. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Die Förderung fokussiert auf ausgewählte Zukunftstechnologien:
- Bioökonomie
- Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Photonik und Quantentechnologien
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter, 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Einzel- und Kooperationsprojekte
Wie wird gefördert?
- Maximale Förderhöhe hängt von der Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens ab
- Eigenbeteiligung von mind. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist Voraussetzung
- Abgabefrist für Projektskizzen jeweils 15. April und 15. Oktober
- Inhaltliche Vorgaben je Technologielinie beachten
Ein Lotsendienst für Unternehmen berät zum Programm.
Mehr erfahren Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
LOEWE 3 - Innovationsprojekte in Hessen
Was wird gefördert?
- Gemeinsame marktnahe Forschungsprojekte hessischer Unternehmen und Hochschulen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen
- Familiengeführte bzw. durch Inhaber-/ Personengesellschafter geführte Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz unter 200 Mio. Euro
- Hessische Hochschulen
Wie wird gefördert?
- Projektlaufzeit von 1 bis 3 Jahren
- Förderhöhe (Zuschuss) von maximal 500.000 Euro pro Vorhaben
- Sach-, Personal- und weitere Projektkosten sind förderfähig
Mehr erfahren Sie bei der Hessen Agentur
RKW-Beratungsförderung Hessen
Wer wird gefördert?
Das RKW Hessen bietet für Beratungsprojekte zu unterschiedlichen Themen für Gründerinnen und Gründer und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen eine Förderung.
Was wird gefördert?
- Perspektivenberatung in der Corona-Krise
- Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte – verschiedene Beratungsthemen möglich
- Digitalisierungsberatung
- Nachfolge- bzw. Übergabeberatung
- Designberatung
- Beratungen zur Energie- und Ressourceneffizienz (Hessen-PIUS und PIUS-Invest)
- Coaching
Wie wird gefördert?
Der Kunde zahlt 50 Prozent der Kosten bis zu einem bestimmten Tagessatz und bis zu maximal 10 Beratungstagen. Der Berater kümmert sich um Antrag und Mittelabruf der anderen 50 Prozent, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch Landes- und EU-Mittel (EFRE) finanziert werden. Die Förderung ist nur für die Beratung nutzbar, keine Umsetzungprojekte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von RKW Hessen
SME Fund - EU-Patentförderung
Was wird gefördert?
- Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung gewerblicher Schutzrechte
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU
Wie wird gefördert?
- Voucher in Höhe von 750 Euro und 1.500 Euro können über ein Online-Portal beantragt werden und sollen zur teilweisen Deckung von Kosten in Verbindung mit der Eintragung gewerblicher Schutzrechte dienen.
Antragsmöglichkeit und Informationen finden Sie auf der Website des EU Intellectual Property Office
Steuerliche Forschungszulage
Was wird gefördert?
- steuerliche Begünstigung in Höhe von max. 25 Prozent der Ausgaben für Forschung & Entwicklung von Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche
- anrechenbar sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimentelle Entwicklungen
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Forschung & Entwicklung betreiben
Wie wird gefördert?
- Schritt 1: Die Ausgaben müssen gegenüber einer Bescheinigungsstelle nachgewiesen werden.
- Schritt 2: Mit der Bescheinigung stellen Unternehmen Antrag auf die Zulage beim zuständigen Finanzamt .
WIPANO - Wissens und Technologietransfer durch Patente und Normen - Bundespatentförderung
Was wird gefördert?
- Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Die im Programm definierten Leistungspakete können durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden. In der Wahl des Dienstleisters sind die Unternehmen frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Selbstständige der freien naturwissenschaftlichen / technischen Berufe
- Staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Die Höhe der Zuschüsse pro Vorhaben beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Förderung von 16.600 Euro.
- Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate
Mehr erfahren Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Was wird gefördert?
- Aktueller Hinweis: Das ZIM-Programm wurde Ende 2021 gestoppt. Wir gehen von einer Fortführung aus. Wann es fortgeführt wird, steht noch nicht fest.
- Bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für marktnahe Innovationsprojekte
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 500 Mitarbeiter, 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
- Nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung für bis zu 380.000 Euro zuwendungsfähige Kosten je Teilprojekt
- Sach-, Personal- und weitere Projektkosten sind anrechenbar
- Förderhöhe 30-45 % in Kooperationsprojekten für Unternehmen
Mehr erfahren Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Individuelle Beratung - Wir unterstützen Sie von der Programmauswahl über die Projektskizze bis hin zum Antrag
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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