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Produktsicherheit
Produkte müssen sicher sein!
Unabhängig von der Produktart gilt für alle Produkte der oberste Leitsatz: Produkte müssen sicher sein! Dieser Leitsatz steht (etwas anders formuliert) sowohl im Produktsicherheitsgesetz (§ 3 Abs. 2 ProdSG), als auch, für die Produkte, die vom Anwendungsbereich des ProdSG ausgenommen sind, in deren jeweiligen Rechtsnormen.
Ob das Produkt sicher ist, ist immer das Ergebnis einer Risikoanalyse, welche man für einfachste Produkte in der Regel eher intuitiv macht. Bei anderen Produkten ist dann schonmal eine aufwändige Untersuchung und die Dokumentation der Ergebnisse notwendig.
Jede Risikoanalyse enthält notwendigerweise folgende drei Schritte:
1. Gefährdungen identifizieren
2. Risiken beurteilen und
3. Schutzmaßnahmen festlegen.
Hilfestellung
Bei der Beurteilung, ob ein Produkt sicher ist, können (müssen aber nicht) technische Normen zugrunde gelegt werden, prioritär harmonisierte, d.h. in der EU vereinheitlichte Normen (DIN EN - Normen), aber auch nationale Normen (DIN-Normen ohne "EN") oder andere Spezifikationen.
Bei einem Produkt, das europäischen oder nationalen technischen Normen oder Teilen dieser Normen entspricht, darf vermutet werden, dass es den Sicherheitsanforderungen entspricht, soweit diese von den betreffenden Normen abgedeckt sind.
Restrisiko
Es gibt Produkte, bei denen am Ende dieses Konstruktions- oder Herstellungsprozesses immer noch (Rest-)Risiken bleiben. Eine Schere ist scharf, sonst könnte sie nicht schneiden. Aus einer Kaffeemaschine kommt heißer Kaffee, an dem der Anwender sich verbrühen kann.
Über diese Gefahren bzw. Restrisiken muss der Anwender (von wenigen Ausnahmen abgesehen) informiert werden. Das kann auf zwei Wegen geschehen, nämlich mittels der Produktinformation (zum Beispiel: Bedienungs-, Einbau-, Aufbau-, Installationsanleitung, Benutzerhandbuch, bei einigen Produkten aber auch einfach auf der Verpackung) oder durch die Produktkennzeichnung (mittels Warnhinweisen, Piktogrammen o.Ä.).
Produkte mit weiteren Rechtsnormen
Soweit ein Produkt nicht nur dem Produktsicherheitsgesetz unterliegt, sondern auch weiteren Rechtsnormen, so muss dieses Produkt auch die in diesen weiteren Rechtsnormen festgelegten Anforderungen erfüllen. Dies betrifft im besonderen folgende Produkte:
Produkte | Rechtsnormen | |
Maschinen | Maschinenrichtlinie Outdoor-Richtlinie Aufzüge Seilbahnen | |
Elektrische Geräte | Niederspannungsrichtlinie | |
Persönliche Schutzausrüstung | ||
Spielzeug | ||
Bauprodukte | ||
Druckbehälter | Druckbehälterrichtlinie Druckgeräterichtlinie | |
Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen | ||
Medizinprodukte | Medizinprodukterichtlinie In-vitro-Diagnostika Aktive implantierbare medizinische Geräte | |
Sportboote | ||
Messgeräte | Nichtselbständige Waagen Messgeräte-Richtlinie | |
Explosivstoffe für zivile Zwecke | ||
Gasverbrauchseinrichtungen | ||
Pyrotechnische Stoffe | ||
Düngemittel |
Alle Produkte, die unter eine oder mehrere dieser Rechtsnormen fallen, sind CE-pflichtig!
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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